Zuerst hätte ich die Abfindung gepfändet. Für die Abfindung gelten die Grenzen nach 850c nicht!!!
Im Weiteren würde ich sofort noch eine Zweitausfertigung des Titels beantragen. Bis du den Titel von der Mobiliarvollstreckung wieder zurückbekommst - kannst du den Pfüb vergessen, da das vorläufige Zahlungsverbot nicht rangwahrend ist, d. h. wenn jemand anderes dazwischen pfändet ist das Geld weg!
Mit dem jetztigen Titel würde ich daher bevorzugt den Pfüb beantragen.
Den Antrag nach § 850e ZPO würde ich extra stellen.
Unterhaltspfändung in Bank-GESCHÄFTSVERBINDUNG
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Hallo Annile,
ich hab doch am Freitag morgen noch die zweite Vollstreckbare beantragt
Erst vorl. ZV und Pfüb. Dann Mobiliarvollstreckung!
Lieben Gruß
ich hab doch am Freitag morgen noch die zweite Vollstreckbare beantragt
Erst vorl. ZV und Pfüb. Dann Mobiliarvollstreckung!
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Hallo Andreas,
war doch kein Klarname genannt ?!? Lediglich Sparkasse, das ist hier dasselbe wie Bank. Hier gibts einige davon.
Aber okay.
war doch kein Klarname genannt ?!? Lediglich Sparkasse, das ist hier dasselbe wie Bank. Hier gibts einige davon.
Aber okay.