Sicherungsvollstreckung in Forderung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kate87
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#1

07.07.2011, 19:07

Hallo ihr lieben!
Ich bin seit heute neu und habe eine wichtige Frage...ich soll für meinen chef aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil gegen Sicherheitsleistung vollstrecken. Unser Mandant will keine sicherheitsleistung leisten. Wir haben den Rechtsstreit gewonnen und haben die Erkenntnis, dass unser Schuldner aus einem Teil-Anerkenntnisurteil eine Forderung gegen einen uns bekannten Drittschuldner hat. Diese soll ich nun nach § 720a ZPO pfänden...Frage ist nur wie, wir haben in der Kanzlei natürlich nur diese blöden Formulare, ich kann ja aber nur einen Pfändungsbeschluss machen...Es soll halt diese Forderung, die der Schuldner aus dem Urteil gegen den Drittschuldner hat gepäfndet werden...bloß, wie mache ich das?Muss ich in den Antrag mit reinschreiben, dass der Drittschuldner den Betrag erstmal bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts zu hinterlegen hat? Ich kann den Betrag ja erstmal nur "einfrieren" lassen, bis Rechtskraftvermerk da ist oder?

Wäre echt klasse, wenn ihr mir schnell helfen würdet, soll den Antrag morgen fertig machen.

Vielen Dank im voraus!
Kate
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Zara-July
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#2

07.07.2011, 20:20

Hey,

die Sicherheitsvollstreckung nach § 720a ZPO ist richtig. Im Endeffekt sieht der Antrag wie ein PfÜb-Antrag aus nur ohne die Anträge hinsichtlich der Überweisung.

Das Geld wird nicht hinterlegt. Nur "eingefroren" und nach Rechtskraft hat man einen Anspruch auf Überweisung.

Hier wurde das bereits gefragt:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=22720

Hoffe es hilft dir :)
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