Zweitausfertigung PÜ

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

05.07.2011, 08:44

Hallo,
wie beantrage ich eine zweite Ausfertigung eines erlassenen PÜ? Muss ich irgendetwas beachten oder schreib ich einfach sinngemäß "...beantrage ich die Erteilung einer Zweitausfertigung"?
Danke.
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#2

05.07.2011, 09:26

Wozu brauchst du denn eine Zweitausfertigung?
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#3

05.07.2011, 09:36

Ach, frag nicht. Ich renne der Zustellung meines PÜ´s schon seit Mai (!) hinterher. Mehrere Drittschuldner in einem Antrag - mach ich nie mehr, hab auch nen anderen Beitrag dazu geschrieben!!!! Aber; lange Rede, kurzer Sinn: Ich muss dringend an einen speziellen DS zustellen und hab mir vom AG den Tipp geben lassen, dass ich ne Zweitausfertigung beantragen soll.
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#4

05.07.2011, 09:50

Dann schreib doch einfach:

In der Zwangsvollstreckungssache

X ./. Y

- Aktenzeichen: -

wird beantragt,

eine Zweitausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom .... zu erteilen.

Um Übersendung an den Unterzeichner wird gebeten.


Müßte m.E. ausreichend sein.
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#5

05.07.2011, 09:59

So in der Art hatte ich mir das auch vorgestellt. Vielen Dank. Ich versuch das einfach mal so, sollte das so nicht klappen, poste ich einfach noch mal.
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