Hallo,
wie beantrage ich eine zweite Ausfertigung eines erlassenen PÜ? Muss ich irgendetwas beachten oder schreib ich einfach sinngemäß "...beantrage ich die Erteilung einer Zweitausfertigung"?
Danke.
Zweitausfertigung PÜ
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"...es kann ja nicht immer regnen..."
- Liesel
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Wozu brauchst du denn eine Zweitausfertigung?
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Ach, frag nicht. Ich renne der Zustellung meines PÜ´s schon seit Mai (!) hinterher. Mehrere Drittschuldner in einem Antrag - mach ich nie mehr, hab auch nen anderen Beitrag dazu geschrieben!!!! Aber; lange Rede, kurzer Sinn: Ich muss dringend an einen speziellen DS zustellen und hab mir vom AG den Tipp geben lassen, dass ich ne Zweitausfertigung beantragen soll.
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Dann schreib doch einfach:
In der Zwangsvollstreckungssache
X ./. Y
- Aktenzeichen: -
wird beantragt,
eine Zweitausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom .... zu erteilen.
Um Übersendung an den Unterzeichner wird gebeten.
Müßte m.E. ausreichend sein.
In der Zwangsvollstreckungssache
X ./. Y
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wird beantragt,
eine Zweitausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom .... zu erteilen.
Um Übersendung an den Unterzeichner wird gebeten.
Müßte m.E. ausreichend sein.
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So in der Art hatte ich mir das auch vorgestellt. Vielen Dank. Ich versuch das einfach mal so, sollte das so nicht klappen, poste ich einfach noch mal.
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