GV vertritt Schuldnerinteressen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kleine Zuckerfee
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#31

21.06.2011, 16:06

aculita, das wäre für mich persönlich ein Fall, in dem ich den Gerichtsvollzieher vor Rücksendung der Unterlagen kurz anrufen wurde, um zu klären, ob hier eventuell ein Missverständnis hinsichtlich des Auftrages vorliegen könnte. Vielleicht hat der GVZ Deinen Antrag nicht richtig verstanden oder es liegt sonst ein Irrtum vor, kann ja durchaus passieren. Der absolute Großteil der GVZs ist ja bei solchen Telefonaten immer total nett und meistens lässt sich die Angelegnheit so ganz schnell klären.
d771072
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#32

21.06.2011, 16:40

Was zum Teufel ist denn eine eV analog § 900 ZPO? Mit dem Antrag hätte ich erstmal gar nichts gemacht. Außer mal um Erklärung des Antrages gebeten. Und eine eV nach § 903 ZPO kommt nach herrschender Meinung nicht in Betracht.

Ich könnt jetzt auch mal über Rechtsanwälte herziehen. Zum Beispiel über solche die ganz eilige und dringende Zustellungsaufträge schicken. Und dann über Monate die Kosten nicht bezahlen. Oder solche, die bei einen Kombiauftrag nach zwei Wochen eine Sachstandsanfrage schicken. Da muß ich dann auch sehen, daß ich freundlich bleibe.

Gerichtsvollzieher sind auch nur Menschen. Es gibt solche und solche. Genau wie bei Mitarbeitern in RA-Kanzleien.
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Mietzemau
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#33

21.06.2011, 17:06

[quote="einfachblossich
Ich war absolut freundlich zum Gerichtsvollzieher. Das bin ich grundsätzlich immer zu allen, weil man mit Speck einfach mehr Mäuse fängt. Wenn man zu den Leuten freundlich ist und Verständnis für deren Arbeitsaufkommen zeigt, machen die auch schonmal Ausnahmen für mich, ziehen meine Sachen vor oder ich bekomm Informationen, die ich so nie bekommen hätte. quote]

So handhabe ich das auch. Vor allem macht es so mehr Spaß und ist sogar mal weniger stressig.
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aculita
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#34

22.06.2011, 08:37

@d771072:
Was zum Teufel ist denn eine eV analog § 900 ZPO? Mit dem Antrag hätte ich erstmal gar nichts gemacht. Außer mal um Erklärung des Antrages gebeten. Und eine eV nach § 903 ZPO kommt nach herrschender Meinung nicht in Betracht.
Erklärung ergab sich aus dem Antrag selbst.
Es ging um die Offenbarung gemäß § 836 III ZPO - gut, vielleicht wäre auch ein Antrag (direkt) auf Abgabe gemäß 900 ZPO möglich gewesen, wenn ich mir im Zöller Randziffer 1 ansehe.

Und da ich bereits mehrfach mit einem solchen Antrag bei verschiedenen GVZ die Fragen beantwortet bekam, weiß ich nicht, warum dieser (und scheinbar auch Du) plötzlich ein Problem damit hat.
(und was hat der Teufel mit dem Antrag zu tun? :wink: )

Um einen Antrag nach 903 ging und geht es auch nicht.

---

Übrigens ebensowenig wie um ein "Herziehen" über GVZ!
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#35

22.06.2011, 08:43

Ich frage mich gerade, weshalb d771072 in sein Profil nicht reinschreibt, dass er/sie GV/GVin ist? Finde ich schon etwas merkwürdig.
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Mietzemau
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#36

22.06.2011, 09:20

@Rapunzel: vergessen?
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tiko73

#38

23.06.2011, 14:09

d771072 hat geschrieben:Und eine eV nach § 903 ZPO kommt nach herrschender Meinung nicht in Betracht.
Wenn ich nachweisen kann, dass die Bankverbindung (oder der Job etc.) schon zum Zeitpunkt der Abgabe der EV nicht mehr aktuell war, aber allemal. Und sowas ist zumindest bei mir in letzter Zeit häufiger vorgekommen. Außerdem gibts dann (bei nervigen Schuldnern) auch noch ne Strafanzeige wegen der falschen EV.
d771072
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#39

23.06.2011, 16:06

@ tiko73:

Es kommt eben keine eV nach § 903 ZPO bei einer geänderten Bankverbindung in Betracht. Nach § 903 ZPO müssen sich die wirtschaftlichen Verhältnisse nach Abgabe der eV geändert haben. Und ein Auflösen der Bankverbindung ändert nichts an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners. Jobwechsel oder Umzug (Mietkaution) jedoch schon. Daß er sich eventuell strafbar gemacht hat, steht auf einem ganz anderen Blatt.
tiko73

#40

23.06.2011, 16:41

Ich rede ja auch nicht davon, dass sich die Bankverbindung NACH der EV ändert. Da geht nix, ist klar.

Wenn die Bankverbindung aber schon (z.T. längere Zeit) vor der EV nicht mehr bestanden hat, ist das eine falsche EV und somit strafbar und ich krieg auch die neue EV nach § 903.
Nachweisen muss ich das natürlich, aber da sind mir die Banken immer wieder gerne bei behilflich :-)
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