RA für ZV in der Schweiz

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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609valentina
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#1

22.06.2011, 11:57

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder ein Vollstreckungsproblem im Ausland.

Folgendes:
Ich habe ein Betreibungsbegehren in der CH gestellt. In der Regel wird sodann ein Zahlungsbefehlt dem S zugestellt und sodann die ZV betrieben. Wir werden sodann über den Erfolg der ZV informiert. So haben wir das bislang gehandhabt

Nun schrieb mich das Betreibungsamt an und teilte mir mit, dass ausländische Gläubiger nicht mehr über den Verfahrensstand informiert werden. D.h. also, der Zahlungsbefehl wird zugestellt und danach bleibt die Akte dort liegen bzw. wird geschlossen. Also: außer Spesen nichts gewesen.

Die einzige Möglichkeit gegen den S zu vollstrecken sei lt. dem Betreibungsamt nun, einen RA in der Schweiz zu beauftragen.

Kann mir jmd von euch einen RA empfehlen (ggf. am Ort: Ruswil). Wie sind eure Erfahrung? Vor allem wegen der Kosten eines RA.

Vielen Dank.
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Juliane1985
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#2

22.06.2011, 12:07

.. ich hatte das Glück, dass mein Schwager Schweizer ist. Er hatte dann den ganzen Zahlungsverkehr gemacht. Ansonsten musst du dir wohl leider einen Anwalt suchen. Die haben aber hohe Stundensätze.

Julie
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
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