GV vertritt Schuldnerinteressen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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einfachblossich
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#1

17.06.2011, 10:39

Also ich falle gerade komplett vom Glauben ab.

Folgender Fall:
Ich hab einen Titel gegen zwei Gesamtschuldnerinnen. Da es ein VB ist und ich somit gegen jede eine vollstreckbare Ausfertigung hab, hab ich gleichzeitig gegen beide den jeweils zuständigen GV beauftragt.

Im April ruft mich einer der beiden GVs an und meint, Schuldnerin A habe nun exakt die Hälfte gezahlt, er würde uns das Geld weiterleiten und die Unterlagen zurückschicken, weil wir den Rest ja bei Schuldnerin B beitreiben müßten. Da ich vom anderen GV noch nix gehört hatte, hab ich ihn auf § 421 BGB verwiesen und, nachdem ich das allen Ernstes am Telefon mit ihm diskutieren mußte (fand er nicht gerecht!), hab ich ihm das sogar nochmal schriftlich gegeben, dass er weiter bei Schuldnerin A vollstrecken soll. In dem Zusammenhang hatte ich ihm aber nicht mitgeteilt, dass ich auch gegen Schuldnerin B vollstrecke, weil ich, solange von dort keine Zahlungen kommen, es für nicht relevant hielt.

Nachdem ich sechs Wochen nix von ihm gehört habe, hab ich mal nach dem Sachstand gefragt. Da fragt er mich doch heute am Telefon, ob wir also tatsächlich dabei bleiben, dass wir es nicht bei Schuldnerin B versuchen wollen. Ich hab ihm gesagt, dass wir dies getan haben und diese inzwischen kurz vor der eV steht, dort also wohl derzeit nix zu holen ist. Da meinte er, dass er dann wohl doch bei Schuldnerin A weiter vollstrecken werde. Offenbar hat er in der Zwischenzeit nix gemacht.

Hab ich irgendwas verpasst? Seit wann ist der Gerichtsvollzieher auf Seiten der Schuldner? Wieso muss ich mit dem diskutieren und mein Vollstreckungsvorgehen bei Gesamtschuldnern rechtfertigen? Ich kann mich doch immer noch dort "bedienen", wo ich für meine Mandantschaft am schnellsten die Forderung beigetrieben bekomme, oder?
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Mietzemau
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#2

17.06.2011, 10:47

Ohne Worte.....
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#3

17.06.2011, 14:48

Ich hab auch was:

Wir haben einen GV beauftragt, einem Schuldner wg. 15.000,00 € Schulden die eV abzunehmen. Der Schuldner war damit natürlich nicht einverstanden, hat sich geweigert. Also haben wir den GV mit der Verhaftung beauftragt.
Heute haben wir die Vollstreckungsunterlagen einschl. Haftbefehl zurückbekommen mit folgendem Vermerk des GV:

Der Schuldner weigert sich weiterhin hartnäckig, die eV abzugeben. Ich habe die ZV daher eingestellt.
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#4

17.06.2011, 14:49

:shock: Das ist nicht dein Ernst?
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#5

17.06.2011, 14:52

:shock: :nocomment
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#6

17.06.2011, 14:57

Ich kann ja verstehen, dass es GV gibt, die keinen Spaß mehr an der Arbeit haben. Aber das Verhalten dieses GV schlägt doch dem Fass den Boden aus.
Wir denken noch darüber nach, ob wir uns - immer noch fassungslos - erst noch mal an den GV wenden und diesem unsere Meinung mitteilen oder uns gleich ans Gericht wenden.
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#7

20.06.2011, 09:35

Ich tät den glaub ich nur noch kurz anrufen, ansonten umgehend ans AG wenden. Da tät ich nicht lange fackeln.
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#8

20.06.2011, 09:41

Es gibt leider immer mehr schuldnerlastige GV´s. Vor allem die OGV´s, die wohl ihre Schäfchen im Trockenen haben, sind oftmals lustlos und teils recht unverschämt. Ich fackle mittlerweile auch nicht mehr lange rum und mache durchaus auch mal ne DAB.
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#9

20.06.2011, 10:06

Da fällt mir nix mehr zu ein...
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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einfachblossich
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#10

20.06.2011, 10:24

Ich hatte bisher mit GVs eigentlich wenig Probleme. Manche besorgen mir gleich noch den halben Klatsch der Nachbarschaft des Schuldners. Sicher gibts ein paar Kandidaten, bei denen es länger dauert oder deren Informationspolitik gegen null geht. Aber dass ein GV so offensichtlich die Schuldnerinteressen vertritt, war dann doch neu.

Aber auch da scheine ich ja noch die "Light-Variante" erwischt zu haben. Einen Haftauftrag nicht zu bearbeiten, weil der Schuldner sich weigert, hat ja nochmal eine ganz andere Qualität. Mit DABs bin ich eigentlich äußerst sparsam, aber das wär m. E. ein ein passender Kandidat dafür.
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