Antrag auf Vollstreckbarerklärung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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609valentina
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#1

14.06.2011, 11:59

Hallo zusammen,

ich habe einen deutschen Titel, den ich in Italien vollstreckbar erklären lassen will. Der Titel ist auf 1993. Ich habe zwischenzeitlich rausgefunden, dass das AG in Italien, wo der S seinen Sitz hat zuständig ist. Wie muss ich denn nun diesen Antrag formulieren? Und vor allem: muss ich das auf italienisch machen ?!

Danke euch
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icerose
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#2

14.06.2011, 14:23

Mit der Formulierung kann ich dir leider nicht helfen, da ich derartige "Ausnahme-Sachen" diktiert bekomme, wenn ich überhaupt mal sowas haben sollte. :cry:
Aber ich kann dir sagen, dass dein SS dann auf jeden Fall in die Amtssprache des angerufenen Gerichts übersetzt werden muss. :wink:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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