hallo und guten morgen, . folgende sache, bei der ich irgendwie nicht weiß wie ich es schreiben soll:
also: wir habtten nen pfüb beantragt. Dann hat schuldner mit gläubiger ratenzahlungsvereionbarung geschloßen. vorraussetzung war, dass gläubiger die Pfändung ruhendstellt. so ist es auch geschehen . der schuldner hat eine rate bezahlt , zahlt aber jetzt wieder nicht.
Was genau schreibe ich nun den Drittschuldnern um die pfändung wieder aufleben zu lassen? liebe grüße
ruhende Pfändung wieder auferleben lassen
in vorgenannter Angelegenheit wurde mit Schreiben vom ........... die Pfändung ruhend gestellt, da mit der Schulderin Ratenzahlungen vereinbart wurden. Da die Schuldnerin diese nicht eingehalten hat, wird gebeten, die Pfändung wieder aufzunehmen und entsprechende Überweisung an den Unterzeichner aus der Pfändung vorzunehmen.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, das hört sich gut an, das würde ich auch so machen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- blackcat
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Ich schreibe immer: "...wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom... wieder aktiviert."
Aber so wie Stine es geschrieben hat, ist es auch gut.
Hauptsache die Banken wissen, was gemeint ist.
Aber so wie Stine es geschrieben hat, ist es auch gut.
Hauptsache die Banken wissen, was gemeint ist.
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- Forenfachkraft
- Beiträge: 243
- Registriert: 22.05.2007, 19:38
Es werden erneut Rechte aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vom ... des AG .... , Az. .... hergeleitet.
Schicke dann auch gleich eine aktualsierite Forderungsaufstellung mit.
Schicke dann auch gleich eine aktualsierite Forderungsaufstellung mit.
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
Wichtig ist eigentlich nur, "nehmen wir die Pfändung wieder auf" oder halt irgendwas wie hier schon geschrieben. Geht alles.
Und das letzte, was Lisa sagte, aktuelle Forderungsaufstellung dabei, ist für die Banken immer hilfreich.
Und das letzte, was Lisa sagte, aktuelle Forderungsaufstellung dabei, ist für die Banken immer hilfreich.