Insolvenz/Klageverfahren trotz Inso

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schnatti2010
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#1

01.06.2011, 10:56

Hallo. Leider kenne ich mich mit dem Insolvenzverfahren kaum aus. Bin jedenfalls sehr irritiert. Wir haben einen Mandanten, der seinen ehemaligen Rechtsanwalt auf Schadensersatzansprüche verklagt. Verfahren ist in 2. Instanz zu Gunsten unseres Mandanten ausgegangen. Nun bekommen wir von einem Insolvenzverwalter die Mitteilung, daß wie bekannt 2007 über das Vermögen von X das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Wie geht das denn??? Denn hätte unser Verfahren gegen den Insolvenzschuldner doch längst Ruhen/eingestellt werden müssen und die Forderung verspätet zur Insolvenztabelle angemeldet werden müssen ODER???? HILFE :frust
BabyBen

#2

01.06.2011, 11:50

Na wenn die Beteiligten von dem Insolvenzverfahren keine Kenntnis haben und der Insolvenzverwalter von dem Rechtsstreit nix weiß, dann kann das durchaus passieren. Aber eigentlich hätte doch der insolvente Rechtsanwalt etwas sagen müssen. Nun aber lasst Euch nicht ins Boxhorn jagen, der Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung steht Euch trotz Insolvenzverfahren zu. Einfach den Insolvenzverwalter mitteilen, dass ihr diesbezüglich Absonderungsrechte geltend macht und dann auf die Haftpflichtversicherung mit Gebrüll.
schnatti2010
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#3

01.06.2011, 12:47

ja eben. der beklagte in unserem Verfahren ist ja der insolvenzschuldner. schon komisch. der hätte das doch mitteilen müssen bzw. macht er sich damit nicht strafbar, wenn er es nicht mitteilt?
BabyBen

#4

01.06.2011, 14:43

Ach das sprichst Du große Worte gelassen aus. Ich denke nicht, dass er sich strafbar gemacht. Kassiert die Versicherungsleistung und die Sache ist gegessen.
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