Wahrnehmung eines Scheidungstermins

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Zaubermaus007
Kennt alle Akten auswendig
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#11

31.05.2011, 15:24

Im Wege der Rechtshilfe meiner Meinung nach nicht, s. OLG Düsseldorf, 10 WF 20/09, Beschluss vom 17.09.2009

L.S. Für die Teilnahme an einem Termin zur Anhörung nach § 613 ZPO fällt keine Terminsgebühr an.
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