Im Wege der Rechtshilfe meiner Meinung nach nicht, s. OLG Düsseldorf, 10 WF 20/09, Beschluss vom 17.09.2009
L.S. Für die Teilnahme an einem Termin zur Anhörung nach § 613 ZPO fällt keine Terminsgebühr an.
Wahrnehmung eines Scheidungstermins
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