Abtretung aus Schuldanerkenntnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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jucla1301
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#1

31.05.2011, 11:24

Hallo!
Habe mal wieder eine Frage.
Wir haben ein Schuldanerkenntis beurkundet. Jetzt will der Gläubiger die Forderung an einen Dritten abtreten. Kann mir jemand etwas genauer erklären, wie zu verfahren ist. Muss die Abtretungserklärung notariell sein. Klauseländerung ist doch sicherlich auch erforderlich. Kenne das nur von Grundschulden.
Vielen lieben Dank!
Jupp03/11

#2

31.05.2011, 11:37

Die Ansprüche aus dem Schuldanerkenntnis einschließlich der Unterwerfungserklärung sind in notarieller Form abzutreten. Die Umschreibung der Vollstreckungsklausel ist auf Antrag sodann durchzuführen und zwar von dem Notar, der das Schuldanerkenntnis beurkundet hat.
jucla1301
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#3

31.05.2011, 12:27

OK. Vielen Dank! Muss jetzt die Abtretung als notarielle Beurkundung erfolgen oder reicht als Beglaubigung?
ultuna

#5

23.04.2015, 15:20

Hallo zusammen,

ich möchte das Thema noch einmal aufgreifen.
Ich habe auch eine Abtretungserklärung zu einem not. Schuldanerkenntnis vorliegen, jedoch nicht in not. Form. Wo ist geregelt, dass mindestens in begl. Form abgetreten werden muss?
Vielen Dank im Voraus!

LG Ultuna :thx
Jupp03/11

#6

23.04.2015, 15:52

§§ 727, 797 ZPO
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