788 II mehrere Verfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mona87
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#1

23.05.2011, 10:23

Hallo zusammen,

ich hab folgendes Problem:

Wir haben ungefähr 20 Akten gegen die gleiche Gegenseite und auch den gleichen Mandanten.

Wir wollen jetzt die Kosten für die Zwangsvollstreckung festsetzen lassen gem. 788 Abs. 2 ZPO.

Ich denke, dass ich in jeder Akte einen Antrag machen muss, oder kann ich alles in einen Antrag packen?

Hatte jemand schon mal so etwas??

Liebe Grüße und schon mal vielen Dank!
Mona
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mücki
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#2

23.05.2011, 10:49

So spontan und aus dem Bauch heraus würde ich sagen, du musst das für jede Akte einzeln machen, da du ja sämtliche Kosten festsetzen lässt. Zudem ist dann auch eine bessere Zuordung zu den einzelnen Vorgängen möglich (auch für die Rpflg. dürfte das übersichtlicher sein)
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
mona87
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#3

24.05.2011, 09:17

Hab jetzt alles extra gemacht, is ja auch irgendwie logisch. Dann bekommen wir eben ungefähr den 10ten Titel.

dankeschön.
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