Hallo,
hatte den Eintrag mit der Sicherungshypothek.
Jetzt meint mein Chef, mann könnte auch einen Antrag auf Zwangsversteigerung stellen.
Wie geht das denn jetzt? Forderung beläuft sich doch nur auf ca. 1.200,00 EUR, und deswegen die Grundstücke versteigern lassen, was passiert mit dem Rest des Versteigerungserlöses, und außerdem ist das ja eine Erbengemeinschaft.
Wie stelle ich denn den Antrag auf Zwangsversteierung, Titel liegt ja vor.
Nochmals tausend Dank
Emilia
Zwangsversteigerung
Und dann kommt ein Dreizeiler vom Gericht zurück, hoffe für dich, dass dort nicht als Überschrift "Beschluss" steht. Und diesen Beschluss wird dir dein Chef dann links und rechts ...
Obwohl dieser es mit dem Knüppel verdient hat.
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Schalke 04, die Liebe im Revier
hatte ich bereits zu deinem Thema Sicherungshypothek eingestellt.
Es gibt bei einer Erbengemeinschaft nix zu versteigern. Der Schuldner hat keinen im GB eingetragenen Miteigentumsanteil, der versteigert werden könnte.
Sollte ein Studierter -dein Chef- eigentlich wissen.
Obwohl dieser es mit dem Knüppel verdient hat.
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Schalke 04, die Liebe im Revier
hatte ich bereits zu deinem Thema Sicherungshypothek eingestellt.
Es gibt bei einer Erbengemeinschaft nix zu versteigern. Der Schuldner hat keinen im GB eingetragenen Miteigentumsanteil, der versteigert werden könnte.
Sollte ein Studierter -dein Chef- eigentlich wissen.
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- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Hallo,
der Miterbenanteil ist zu pfänden.
Wenn keine Abfindungsbereitschaft besteht bei den Miterben kann, nach Pfändung des Miterbenanteils, die Teilungsversteigerung des Grundstücks beantragt werden.
S. Geiselmann
der Miterbenanteil ist zu pfänden.
Wenn keine Abfindungsbereitschaft besteht bei den Miterben kann, nach Pfändung des Miterbenanteils, die Teilungsversteigerung des Grundstücks beantragt werden.
S. Geiselmann