ZV bei Herausgabe

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Raupe6
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#1

18.05.2011, 14:13

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich habe folgende Frage:

Ich soll einen Zwangsvollstreckungsauftrag fertigen wegen Herausgabe von Handakten. Wie mache ich denn das? Normaler ZV-Auftrag. Was ist wenn der Schuldner die Handakten nicht herausgibt oder nciht mehr hat? Kann ich den dann zu EV laden lassen? Ich habe noch nie einen ZV Auftrag wegen Herausgabe gemacht und stehe völlig auf dem Schlauch:o(

Ich habe in der Literatur was gefunden wegen § 883 ZPO wenn die bewegliche Sache nicht auffindbar ist. Wie formuliere ich das Ganze denn überhaupt? Also ZV und EV Antrag meine ich.

Danke für Eure Hilfe!!!
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mücki
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#2

18.05.2011, 14:39

Ich gehe mal davon aus, dass ihr einen Herausgabetitel gegen den RA habt, dann würde ich einen einfachen Vollstreckungsauftrag machen, der halt einfach lediglich auf den Herausgabeanspruch gerichtet ist. Für den Fall der Weigerung, würde ich gleich mit aufnehmen, dass die Akte dem VG zum Erlass einer Durchsuchunganordnung vorgelegt wird. Eine eidesstattliche Versicherung dürfte eigentlich überhaupt nicht notwendig sein, weil der GVZ ja sieht, ob die Akten da sind oder nicht.
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Soenny
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#3

18.05.2011, 14:47

Und nur weil nicht sofort geantwortet wird, machst du das Thema direkt neu auf? :roll:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... 5#p1223805" target="blank

da :closed
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