Anspruchsbegründung bei Pfändung Lebensversicherung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Daisy

#1

11.05.2011, 16:28

Hallo, kann mir jemand bei einer Anspruchsbegründung helfen? Ich soll eine fondsgebundene Lebensversicherung pfänden. Wie muss ich da den Anspruch begründen?
Außerdem ist diese Lebensversicherung in Luxemburg. Muss ich da noch was besonderes beachten?

Vielen Dank schon mal und sonnige Grüße
Daisy
Daisy

#2

12.05.2011, 14:25

hat hier jemand ne kleine idee?
Daisy

#3

13.05.2011, 10:48

Hilfe, ich komme hier absolut nicht weiter :cry:
Daisy

#4

16.05.2011, 08:35

Es ist mir unangenehm, aber ich bekomme diesen Pfüb nicht hin. Habe jetzt was gefunden und weiß nicht, ob es so richtig ist. Bitte bitte helft mir!!!

"Gepfändet werden alle Ansprüche und Rechte des Schuldners einschließlich der Gestaltungs-rechte aus dem auf den Erlebens- oder Todesfall abgeschlossene fondsgebundene Lebensver-sicherung – Vertrags-Nr. ..., insbesondere

1. Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme oder des bei Aufhebung der Versicherung entfallenden Betrages der Prämienreserve;
2. Anspruch auf Zahlung eines Rückkaufwertes;
3. die Ansprüche auf Auszahlung von Dividenden oder Gewinnanteilen;
4. das Recht auf Kündigung und Umwandlung der Versicherung;
5. das Recht auf Bestimmung, Änderung oder Widerruf der Bezugsberechtigung.

Zugleich wird angeordnet, dass der Schuldner den Versicherungsschein und die letzte Prä-mienquittung an den Gläubiger herauszugeben haben."
Daisy

#5

18.05.2011, 09:49

Ich bitte tausendmal um Entschuldigung. Darf ich das Thema noch mal hochholen, ich komme absolut nicht weiter :oops:
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1446
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#6

18.05.2011, 10:22

:meld Ich habe da so ein tolles Formularhandbuch (war teuer aber hat sich schon tausendmal bewährt) und würde daher noch folgendes mit aufnehmen:

6. Das Recht auf Aushändigung des Versicherungsschein

Formulierungstipp für Herausgabe:
Es wird angeordnet, dass der Schuldner
- den/die Versicherungsschein(e) bzw. die Versicherungspolice(n)
- die Nachweise über die Prämienzahlungen
an den Gläubiger nach § 836 Abs. 3 ZPO herauszugeben hat.

Ansonsten hast du, soweit ich das sehen kann schon alles drin :applaus
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Daisy

#7

18.05.2011, 11:02

Wie heißt denn dein Buch?

Also reicht es einfach so aus, wenn ich nur das Wort "fondsgebundene" eingefügt habe.

Weißt du noch, ob es irgendeinen Unterschied gibt, weil die Versicherung in Luxemburg ist? Oder ist es ganz normal, so als wäre der DS in Deutschland?
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#8

18.05.2011, 11:09

Ich fürchte, wegen möglicher Besonderheiten der wirksamen Zustellung in Luxemburg - die ja das Pfändungspfandrecht begründet - musst du noch im AVAG nachlesen.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1446
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#9

18.05.2011, 11:22

Im Prinzip dürfte es eigentlich gar keine Rolle spielen, ob die LV fondsgebunden ist oder nicht. Soweit ich mich erinnere musst du aber auf jeden Fall schauen, ob es sich um eine Kapitallebensversicherung (pfändbar gem. §§ 829, 835 ZPO) oder um eine ausschließlich auf den Todesfall abgeschlossene Lebensversicherung handelt, in diesem Fall wäre nur der Betrag pfändbar der €3.579,00 übersteigt (§ 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO).
Außerdem solltest du unbedingt prüfen, sofern das jetzt schon möglich ist, ob es eine unwiderrufliche Bezugsberechtigung für Dritte gibt. Hier hat nämlich der BGH entschieden, dass die Pfändung ins Leere läuft weil der Dritte das Bezugsrecht sofort (also in der Regel mit Aufnahme der bezugsberechtigten Person) erwirbt.
Wo der Drittschuldner seinen Sitz hat dürfte keine Rolle spielen, da trotzdem das VG in Deutschland zuständig. Ich würde mich aber wegen der Zustellung mal beim Rechtspfleger erkundigen (wegen der Dauer etc.)
Das Buch heißt AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung (3. Aufl. eine neuere gibt es leider nicht) ISBN: 978-3-8240-0878-0; Kostenpunkt neu: 108,00 €. Aber wie gesagt, für mich hat es sich schon oft bewährt, es enthält neben diversen Mustern nämlich auch sehr gute Erklärungen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Daisy

#10

18.05.2011, 11:47

Vielen Dank. Damit hast du mir sehr weitergeholfen. Solch ein Formularbuch haben wir leider nicht in der Kanzlei. Werde mir das mal zur Ansicht bestellen. Danke also noch mal
Antworten