Zustellung einstweilige Verfügung - Abschriftenverwirrung

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alexandras
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#1

13.05.2011, 14:57

Hallo,

wir haben hier unsere erste einstweilige Verfügung auf Unterlassung erfolgreich durchbekommen, die ich jetzt schnellstmöglich zustellen lassen möchte :)

Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, was alles dazu muss. Ich habe die Ausfertigungen (wg. 3 Gegnern 4x) und Abschriften (auch 4 Stück) vom Gericht.

Jetzt habe ich von einer Ausfertigung drei beglaubigte Kopien vorbereitet, für jeden Gegner eine. Und jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich die neben den 4 Ausfertigungen die beglaubigten Kopien oder die gerichtlichen Abschriften beifügen muss und wenn ich die gerichtlichen Abschriften beifügen muss - muss die der Anwalt beglaubigen?

Im Gesetz steht ja Abschriften, irgendwie verwirrt mich das, weil ich ja jetzt zwei Sorten Abschriften habe...
Ist noch jemand da und kann mir helfen? :)

Liebe Grüße & ein schönes Wochenende
Alexandra
gkutes

#2

13.05.2011, 16:23

zugestellt werden muss eine Ausfertigung der einstweiligen Verfügung oder eine beglaubigte Abschrift der Ausfertigung
da du genug Ausfertigungen hast, würde ich jedem eine zustellen
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