Eigene Kosten bei Zwangsvollstreckung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

11.05.2011, 20:12

Diese notwendigen Kosten sind aber durch Gesetz geregelt, während die von dir oben genannten Kosten eben nicht gesetzlich geregelt sind.
VollStrecker
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#12

11.05.2011, 20:16

@JSanny: ja, ich bin sicher.
@Jupp03: Das ist doch mal ein Wort. Wenn jemand noch eine Fundstelle o.ähnl. kennt, dann kann ich mich weiter durchwursteln.
Dankeschön! :)
H.Stummeyer
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#13

11.05.2011, 22:19

VollStrecker hat geschrieben:@H.Stummeyer: Ich habe offen gesagt die Logik noch nicht ganz verstanden. Es geht offenbar um die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. Die Übersendung des Titels ist notwendig. Dafür fällt bei der Deutschen Post ein Briefentgelt von 1,45 EUR an bei einem C4-Umschlag. Und ohne Umschlag kann ich es auch nicht versenden. Wenn ich den einzeln beim Schreibwarenladen kaufe, wäre EUR 0,10 ja ziemlich billig. Wieso soll nun das eine - Briefporto - ansetzbar sein und das andere - Briefhülle - nicht? Günstiger fährt der Schuldner damit allemal, als wenn ich das dem Anwalt gebe, der dann meinetwegen EUR 50,00 dafür verlangt. Sind denn die Anwaltskosten streng genommen notwendig? Schließlich könnte das doch jeder selbst machen.
Über etwas "Erhelllung" würde ich mich freuen.
Sie haben Recht. Die 1,45 € Porto sind ebenfalls keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung und daher ebenfalls nicht anzusetzen.
Im Umkehrschluss könnten Sie dann auch Benzinkosten und anteilige Abnutzung der Reifen und diverser Verschleißteile des Pkws ansetzen, weil Sie den Auftrag ja auch zur Post bringen müssen. ;-)
I. ü. passt ein Vollstreckungsbescheid nebst einem Antrag auch in einen kleinen Umschlag und kostet, wenn er bis einschließlich 20 g wiegt, auch nur 0,55 € Porto.

Hauptforderung + titulierte Zinsen sowie titulierte Kosten. Das können Sie in Ihre Forderungsaufstellung aufnehmen.
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