Hallo,
ich hab hier einen Titel, bei dem ich selbst der Gläubiger bin.
Ich will die ZV selbst betreiben und den RA hier rauslassen.
Was kann ich denn an eigenen (untitulierten) Kosten dem ZV-Auftrag hinzusetzen?
Also EUR 1,45 für's Porto und meinetwegen 0,10 EUR für den Briefumschlag und für etwaige Kopien noch ein paar Cent, das ist mir klar.
Aber sonst? Sowas wie private Schreibgebühren?
Einfach mal mit EUR 5,00 pauschal probieren?
Danke für Eure Tipps.
VollStrecker
Eigene Kosten bei Zwangsvollstreckung?
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Ich finde auch, dass das Rechtsberatung ist. Und findest Du es nicht kleinlich, solche Kleckerbeträge beim Schuldner mit anzusetzen???
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Auftrag an GVZ und gut ist
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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5,00 € pauschale Schreibgebühren? Wofür das denn? 0,10 € für den Umschlag? Unglaublich. Was für etwaige Kopien?
Würde ich sofort streichen. Keine notwendigen Kosten der ZV.
Allerhöchstens könnte man das Porto für die Übersendung des Titels an den GV, bzw. das AG ansetzen. Mehr nicht!
Würde ich sofort streichen. Keine notwendigen Kosten der ZV.
Allerhöchstens könnte man das Porto für die Übersendung des Titels an den GV, bzw. das AG ansetzen. Mehr nicht!
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@H.Stummeyer: Ich habe offen gesagt die Logik noch nicht ganz verstanden. Es geht offenbar um die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. Die Übersendung des Titels ist notwendig. Dafür fällt bei der Deutschen Post ein Briefentgelt von 1,45 EUR an bei einem C4-Umschlag. Und ohne Umschlag kann ich es auch nicht versenden. Wenn ich den einzeln beim Schreibwarenladen kaufe, wäre EUR 0,10 ja ziemlich billig. Wieso soll nun das eine - Briefporto - ansetzbar sein und das andere - Briefhülle - nicht? Günstiger fährt der Schuldner damit allemal, als wenn ich das dem Anwalt gebe, der dann meinetwegen EUR 50,00 dafür verlangt. Sind denn die Anwaltskosten streng genommen notwendig? Schließlich könnte das doch jeder selbst machen.
Über etwas "Erhelllung" würde ich mich freuen.
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Und ich würde mich freuen, wenn Du Dein Profil vervollständigen würdest.VollStrecker hat geschrieben:Über etwas "Erhelllung" würde ich mich freuen.
Es wäre nicht schlecht, wenn du dein Profil um die persönlichen Angaben ergänzen würdest, damit jeder weiß, mit wem er es zu tun hat, wenn der andere gerade auf die Kacke haut. Die Sache mit der Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung liegt völlig neben der Sache, genauso der von dir in die Runde geworfene Betrag von 50,00 €.VollStrecker hat geschrieben:@H.Stummeyer: Ich habe offen gesagt die Logik noch nicht ganz verstanden. Es geht offenbar um die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. Die Übersendung des Titels ist notwendig. Dafür fällt bei der Deutschen Post ein Briefentgelt von 1,45 EUR an bei einem C4-Umschlag. Und ohne Umschlag kann ich es auch nicht versenden. Wenn ich den einzeln beim Schreibwarenladen kaufe, wäre EUR 0,10 ja ziemlich billig. Wieso soll nun das eine - Briefporto - ansetzbar sein und das andere - Briefhülle - nicht? Günstiger fährt der Schuldner damit allemal, als wenn ich das dem Anwalt gebe, der dann meinetwegen EUR 50,00 dafür verlangt. Sind denn die Anwaltskosten streng genommen notwendig? Schließlich könnte das doch jeder selbst machen.
Über etwas "Erhelllung" würde ich mich freuen.
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Also ich hab mein Profil ergänzt, aber wieso liegt etwas "neben der Sache"? Bei den Anwaltskosten bin ich je nach Wert gleich mal bei locker > 100 EUR (hab ich grad über den Kostenrechner nachgeschaut) und wenn man mir sagt, es werden nur notwendige Kosten angesetzt, dann wird doch diese Diskussion auch offen zu führen sein?
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Sicher daß du aus BaWü bist?
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