Unser Kunde hat eine Zaunanlage beim Schuldner montiert. Da der Schuldner keine Zahlung geleistet hat möchte unser Kunde die Zaunanlage wieder abmontieren und weiter verwerten. Ein Vollstreckungstitel liegt vor.
Ist dies überhaupt möglich?
Pfändung Zaunanlage
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Worüber liegt ein Vollstreckungstitel vor? Über die Vollstreckung in Geld oder über die Herausgabe der Zaunanlage?
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Damit der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe verlangen kann, bräuchte er aber darüber auch einen Titel.
Das stimmt nicht.VollStrecker hat geschrieben:Damit der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe verlangen kann, bräuchte er aber darüber auch einen Titel.
Du kannst mit einem Zahltitel die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfänden lassen und die Übereignung beantragen. Habe ich letzte Woche erst mit zwei Maschinen gemacht. Am besten die Verwertung nach § 825 ZPO beantragen.
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Das war so ja auch nicht der Sachverhalt. Der Kunde selbst wollte die Zaunanlage abmontieren, und das geht nur mit einem Herausgabetitel. Klar ist, mit einem normalen Zahltitel kann man alles pfänden lassen, soweit zulässig.Rapunzel hat geschrieben:Das stimmt nicht.VollStrecker hat geschrieben:Damit der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe verlangen kann, bräuchte er aber darüber auch einen Titel.
Du kannst mit einem Zahltitel die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfänden lassen und die Übereignung beantragen. Habe ich letzte Woche erst mit zwei Maschinen gemacht. Am besten die Verwertung nach § 825 ZPO beantragen.