Hallo,
ich habe folgende dringende Fragen:
1. Unsere Mandantin ist eine Bank, die diverse Maschine an den Schuldner sicherungsübereignet hat. Nun hat die Bank eine Forderung von über 100.000,00 EUR gegen den Schuldner und möchte nun die Vollstreckung einleiten, sodass auch die sicherungsübereigneten Maschinen gepfändet und verwertet werden.
Ich habe so etwas noch nie gemacht. Kann mir hier jemand helfen, wie man so etwas anstellt.
2. Des weiteren will die Bank auch noch die Zwangsversteigerung in das Hausanwesen des Schuldners betreiben. Nun ist es so, dass ich nur einen Vollstreckungstitel habe und diesen für obigen Punkt 1 verwenden möchte.
Kann ich irgendwie einen weiteren Vollstreckungstitel beantragen, damit ich auch die Zwangsversteigerung in die Wege leiten kann?
Schon mal im voraus danke für eure Hilfe.
Gruß Michael
Vollstreckung sicherungsübereigneter Maschinen etc.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 14
- Registriert: 10.05.2011, 15:35
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Wohnort: Baden-Württemberg
Schau Dir erst mal das Grundbuch an (notfalls mit dem Titel direkt zum Grundbuchamt fahren, wenn das bei Euch um die Ecke ist).
EDIT: geht auch einfacher, das kann Dir evtl. die Bank direkt sagen.
Du musst hier nämlich aufpassen:
Hat die Bank keine Grundschuld eingetragen, und du verwendest den Titel zuerst für die Maschine, kann das Häusle schon von jemand anderem verwertet sein.
Hat die Bank aber eine Grundschuld eingetragen, hast Du dort keinen Grund, jetzt Druck zu machen, dann geht die Maschine vor.
Soviel ich weiss, kriegt man immer nur eine vollstreckbare Ausfertigung.
Sind das unterschiedliche Amtsgerichtsbezirke? Sonst ist es ja kein Problem.
EDIT: geht auch einfacher, das kann Dir evtl. die Bank direkt sagen.
Du musst hier nämlich aufpassen:
Hat die Bank keine Grundschuld eingetragen, und du verwendest den Titel zuerst für die Maschine, kann das Häusle schon von jemand anderem verwertet sein.
Hat die Bank aber eine Grundschuld eingetragen, hast Du dort keinen Grund, jetzt Druck zu machen, dann geht die Maschine vor.
Soviel ich weiss, kriegt man immer nur eine vollstreckbare Ausfertigung.
Sind das unterschiedliche Amtsgerichtsbezirke? Sonst ist es ja kein Problem.
Ja! Das steht in § 733 ZPO.wöhli1980 hat geschrieben:Kann ich irgendwie einen weiteren Vollstreckungstitel beantragen, damit ich auch die Zwangsversteigerung in die Wege leiten kann?