Hi, Leute !
habe mal ein Problemchen. Wir haben ein Verfahren geführt gegen zwei Beklagte. Habe hier jetzt a) ein Versäumnisurteil vollstreckbare Ausfertigung gegen 1. Beklagten, da damals das Versäumnisurteil gegen 2. Beklagten nicht zugestellt werden konnte wegen Adresse etc. So jetzt habe ich auch eine vollstreckbare Ausfertigung des End-Versäumnisurteils gegen beide Beklagten und meine, dass ich trotzdem auch noch ein Rechtskraftvermerk für das End-Versäumnisurteil brauche für die Zwangsvollstreckung oder wie ist das bei End-Versäumnisurteilen ?
Help !