Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage.
Wir sind Berufungsbeklagte und haben die II. Instanz durch VU gewonnen. Kann ich nun eigentlich den Anspruch des Berufungsklägers auf Auszahlung der nicht verbrauchten Gerichtskosten gegenüber der Kosteneinziehungsstelle pfänden?
Lieben Dank für Anworten
Pfändung nicht verbrauchter Gerichtskosten
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Lieber Gott! Gib mir die Weisheit, meinen Chef zu begreifen. Gib mir die Liebe, ihm zu verzeihen. Gib mir die Geduld, seine Taten zu begreifen. Aber lieber Gott, schenk mir keine Kraft. Denn wenn du mir Kraft gibst, haue ich ihm eine rein.
- Liesel
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Besteht denn überhaupt ein Auszahlungsanspruch?
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Na der Berufungskläger hat die Gerichtskosten für die Berufung eingezahlt und nunmehr ist VU ergangen, dann müsste doch ein Auszahlungsanspruch bestehen?
oder hab ich hier nen Denkfehler?
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Bei einem VU tritt doch aber keine GK-Reduzierung ein. Oder meinst du was anderes?
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Stimmt VU reduziert ja gar nicht die Gerichtskosten.
aber mal so im allgemeinen. Könnte man denn den Anspruch auf Auszahlung von Gerichtskosten pfänden?
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