Pfändung nicht verbrauchter Gerichtskosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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NadinOtto
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#1

04.05.2011, 15:25

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage.
Wir sind Berufungsbeklagte und haben die II. Instanz durch VU gewonnen. Kann ich nun eigentlich den Anspruch des Berufungsklägers auf Auszahlung der nicht verbrauchten Gerichtskosten gegenüber der Kosteneinziehungsstelle pfänden?

Lieben Dank für Anworten
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Liesel
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#2

04.05.2011, 15:29

Besteht denn überhaupt ein Auszahlungsanspruch?
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NadinOtto
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#3

04.05.2011, 15:35

Na der Berufungskläger hat die Gerichtskosten für die Berufung eingezahlt und nunmehr ist VU ergangen, dann müsste doch ein Auszahlungsanspruch bestehen?
oder hab ich hier nen Denkfehler?
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#4

04.05.2011, 15:37

Bei einem VU tritt doch aber keine GK-Reduzierung ein. Oder meinst du was anderes?
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#5

04.05.2011, 15:37

Berufungen werden hier meistens nicht als Vorschuss gezahlt, sondern erst nach Abschluss abgerechnet.
Grüße - sansibar
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NadinOtto
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#6

04.05.2011, 15:43

Stimmt VU reduziert ja gar nicht die Gerichtskosten.
aber mal so im allgemeinen. Könnte man denn den Anspruch auf Auszahlung von Gerichtskosten pfänden?
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