Zwangsvollstreckung aus Kfb gem. 11 RVG (Ehepaar)
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Genau, bei zwei Schuldnern entsteht für jeden Schuldner die ZV-Gebühr extra, also kann dann eine 0,6 Gebühr abgerechnet werden.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Ja, schlaues Ding Ich musste gestern abend feststellen, dass unser Programm das auch macht - man merkt es sonst ja nur nie bewusst
- doxy123
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Eine Erhöhung gibts doch nur wenn dein Auftraggeber (Mandant) Eheleute sind, oder sehe ich das falsch??? Es liegt ja nur ein KfB und einAntrag vor, dann kann man ja nicht zweimal abrechnen?!
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.
[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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- Nickylotta
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Doch kann man. Das Programm tut dies ja auch meistens automatisch. Wenn nicht, dann hilft sogar meist der GVZ nach und fordert beide Gebühren ein.
Nur die Vernunft lehrt Schweigen.
Das Herz lehrt Reden.
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- doxy123
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wir haben leider kein programm. Ich hab schon gelesen, dass diese das schon automatisch macht. Ich verstehe nur nicht warum und alle begründen es nur so, dass es das Programm auch macht. Aber jetzt eine Frage: Wenn man die Abrechnung ohne Programm machen müsste, würdet ihr dann so abrechnen?!? Wenn ja, wo stehts?? §?
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[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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- Katie
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Also, daß Du die Gebühren und die Pauschale jeweils zweimal erhälst, war schon in der BRAGO so und hat sich auch nicht geändert. Dies gilt auch, wenn Du den Auftrag in einem machst. Quelle zur BRAGO, § 58: <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 15. Aufl. Rd-Nr. 3 zu § 58.
Im RVG sind die besonderen Angelegenheiten jetzt in § 18 geregelt. Hab jetzt keinen Kommentar zur Hand, doch ich denke, da müßte auch diesbezüglich was drinstehen.
Im RVG sind die besonderen Angelegenheiten jetzt in § 18 geregelt. Hab jetzt keinen Kommentar zur Hand, doch ich denke, da müßte auch diesbezüglich was drinstehen.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
- Yuki
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Das ist wohl ein typischer Fall von: Ist halt so
Habe zu dem Thema gerade meinen Kostenrechtordner aus der Berufsschule durchwühlt und dort steht auch nur, dass es so ist, also dass bei zwei Schuldnern die Gebühren zweimal anfallen. Keine Paragraphen oder so, einfach nur, dass die Gebühr für jeden Schuldner anfällt. "Per Hand" haben wir das in der Schule so gemacht, dass wir einfach eine Rechnung erstellt haben für einen Schuldner und unter die Zeile Gesamtbetrag dann geschrieben haben "Für 2 Schuldner x 2" und dann eben den doppelten Gesamtbetrag.
Habe zu dem Thema gerade meinen Kostenrechtordner aus der Berufsschule durchwühlt und dort steht auch nur, dass es so ist, also dass bei zwei Schuldnern die Gebühren zweimal anfallen. Keine Paragraphen oder so, einfach nur, dass die Gebühr für jeden Schuldner anfällt. "Per Hand" haben wir das in der Schule so gemacht, dass wir einfach eine Rechnung erstellt haben für einen Schuldner und unter die Zeile Gesamtbetrag dann geschrieben haben "Für 2 Schuldner x 2" und dann eben den doppelten Gesamtbetrag.
Liebe Grüße,
Britta
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- Yuki
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Also im RVG für Anfänger steht als Fußnote zu dem Thema:
"<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Auflage, § 58 Rdnr. 3; Hansens, BRAGO, 8. Auflage, § 58 Rdnr. 3"
Eventuell hilft dir das ja weiter auf deiner Paragraphensuche?
"<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Auflage, § 58 Rdnr. 3; Hansens, BRAGO, 8. Auflage, § 58 Rdnr. 3"
Eventuell hilft dir das ja weiter auf deiner Paragraphensuche?
Liebe Grüße,
Britta
Britta