Liebe Leute, wir haben hier ein richtig doofes Problem:
Hatten letztes Jahr ZV Auftrag erteilt (oder Anfang des Jahres!? Egal) und bei der Aktenkontrolle bin ich drüber gestolpert, dass da noch nix passiert ist. Hab ich also an das Gericht ne Sachstandsanfrage geschickt und eben ruft die zuständige GVin an... Sie meint, dass sie uns den Titel zurückgeschickt habe nebst Kostenrechnung. Kam mir komisch vor, weil sie gleich meinte, die Unterlagen sein wohl weg!? Wie auch immer, sie meinte dann, sie könne sich daran erinnern, weil sie den Schuldner zum ersten Mal hatte und ist sich sicher, das zurückgeschickt zu haben. (wir haben aus nem KFB vollstreckt).
Was nun!? Soll ich einfach nur ne 2. Ausfertigung beantragen? Wie begründe ich das?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Titel verschwunden
Und warum hat sich die liebe GVZin nicht gewundert, dass ihr die Rechnung nicht bezahlt habt? Spätestens bei der ersten Mahnung von der wäre doch aufgefallen, dass der Titel nicht wieder zurück war.... Hat sie den etwa ausgehändigt versehentlich?
Prozessgericht anschreiben, 2. vollst. Ausfertigung beantragen mit Begründung, was vorgefallen ist (Auftrag am.. erteilt, bis zum... keine Rückmeldung, Anruf bei Verteilerstelle... Info der GVZin... ) .. Was anderes fällt mir nicht ein. Kostennachweise aus der Akte kopieren...
Prozessgericht anschreiben, 2. vollst. Ausfertigung beantragen mit Begründung, was vorgefallen ist (Auftrag am.. erteilt, bis zum... keine Rückmeldung, Anruf bei Verteilerstelle... Info der GVZin... ) .. Was anderes fällt mir nicht ein. Kostennachweise aus der Akte kopieren...
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Warum hat sie dann die Rechnung nicht angemahnt, komisch ...
2. Ausfertigung würde ich beantragen mit der Begründung, dass der Titel wohl auf dem Postweg verloren gegangen ist, notfalls die Gerichtsvollzieherin benennen.
2. Ausfertigung würde ich beantragen mit der Begründung, dass der Titel wohl auf dem Postweg verloren gegangen ist, notfalls die Gerichtsvollzieherin benennen.
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
Gina - das meinte sie ja auch vorhin. "Ach, ich bin ja auch doof, hätte mir eigentlich auffallen müssen, weil Sie meine KOsten nicht bezahlt haben" (haha, wie denn ohne Kostenrechnung)
- butterflybabe
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2. Ausfertigung beantragen mit dem Sachverhalt und dann die Telefonnotizen mit der GV beilegen oder die GV bennen. Ich denke, du hast eine Kopie des Titels, die ebenfalls beifügen.
Gericht müsste das jenige sein, bei dem du den Titel erwirkt hast.
Gericht müsste das jenige sein, bei dem du den Titel erwirkt hast.
- doxy123
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Echt komisch, sonst schicken die immer gleich ne Mahnung.
Wir hatten einmal einen Fall, der Titel war auch weg (aber nur offensichtlich), hatten GVZ aufgefordert uns diesen zu übersenden, dieser ruft stinksauer an, meint er habe den mit unserer Kostennote längst übersandt und diese hätten wir erst nach 2 Mahnungen ausgeglichen. Es kam dann raus, dass er bei uns im Akten- und Papiergewühl untergegangen war. Peinlich, peinlich.
Wir hatten einmal einen Fall, der Titel war auch weg (aber nur offensichtlich), hatten GVZ aufgefordert uns diesen zu übersenden, dieser ruft stinksauer an, meint er habe den mit unserer Kostennote längst übersandt und diese hätten wir erst nach 2 Mahnungen ausgeglichen. Es kam dann raus, dass er bei uns im Akten- und Papiergewühl untergegangen war. Peinlich, peinlich.
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.
[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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- leilani
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Na das weist doch irgendwie schon fast drauf hin, dass die da eine ziemliche Wirtschaft haben muss. Würde ich denken! Will natürlich keinen beschuldigen! Aber vielleicht sollte sie auch nochmal nachschauen.
Wenn es bei der Post abhanden gekommen ist (was man ja nicht mehr nachvollziehen kann), schreibst Du dem Gericht, bezeugst, dass Du nichts bekommen hast und beantragst eine neue. Ist ja wahrscheinlich nicht zu ändern.
leilani
Wenn es bei der Post abhanden gekommen ist (was man ja nicht mehr nachvollziehen kann), schreibst Du dem Gericht, bezeugst, dass Du nichts bekommen hast und beantragst eine neue. Ist ja wahrscheinlich nicht zu ändern.
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"Schlechte Nachrichten sollte ein Mädchen nie ohne Lippenstift lesen."
[size=59]...'Frühstück bei Tiffany'...[/size]
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Mich ärgert grad richtig, dass ich ihren blöden Namen nicht richtig mitbekommen hab. Jetzt hab ich reusgefunden (INternet) in welchem Bezirk sie zuständig ist, aber was nützt mir denn ne Nummer?? Mist, hab vorhin am Telefon echt zu spät geschaltet
- Nickylotta
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Ruf doch beim zuständigen AG mal an und frage nach der zuständigen Gerichtsvollzieherin für den Schuldner. Dann bekommst du auch den vollständigen Namen, Telefonnummer etc. Ansonsten: Nachfragen, notfalls buchstabieren lassen!
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- Nickylotta
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@Stine: Kann ich dir sonst vielleicht helfen? Sind doch im gleichen Kreis, oder? Vielleicht weiß ich ja, welche GVZ du meinst?
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