So, dat tiko ist mal wieder bei ihrem Lieblingsthema - Schuldner und Inso
Zunächst gab es einen Beschluss vom 25.10.2010:
"Das Insolvenzantragsverfahren ... ist mit Beschluss vom 25.10.2010 mangels Masse abgewiesen worden; § 26 InsO."
Der Schuldner war zu diesem Zeitpunkt lt. ebendiesem Beschluss unbekannten Aufenthaltes.
Meine ZV resultierte aus März 2011.
Der GV sandte die Unterlagen mit Hinweis auf Inso zurück. Ich hab ihn dann noch über den Beschluss informiert, dass keine Inso läuft.
Jetzt kommt noch ein Schreiben vom GV, mit Anhang vom InsoGericht, dass jetzt doch am 08.04.2011 Inso eröffnet wurde (anderes Az., gleiches Gericht, gleicher Schuldner). Jetzt wird auch wieder die erste bekannte Adresse des Schuldners genannt, wo es vorher hieß, da wäre er nicht mehr.
Meine Frage ist jetzt:
Kann der Schuldner einfach so, nachdem das erste Verfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde, direkt hintendran ein neues beantragen (und eröffnet bekommen)?
Wo ich mich doch schon soooo gefreut hatte, dass das erste InsoVerfahren nicht eröffnet wurde *menno*
Ich hoffe, ihr könnt mich auch hier wieder etwas schlauer machen.
Ich sag schon mal und bis später
tiko und die Inso-Schuldner - Teil 9 3/4 ;-)
Das könnte mehrere Ursachen haben, z. B. dass der 1. Antrag ein Fremdantrag war und der Schuldner vielleicht noch dachte, das schafft er so; kann aber auch sein, dass der 2. Antrag ein Fremdantrag ist und er dann einen Eigenantrag noch hinterher geschoben hat inkl. Verfahrenskostenstundung. Oder dass er nach Abweisung des 1. Antrags gemerkt hat, nee, geht nicht, ich stell noch mal Eigenantrag.
Vielleicht hat er auch den Kostenvorschuss aufgetrieben und das im 1. Verfahren nicht rechtzeitig geschafft (irgendwann muss das Gericht ja mal entscheiden).
Möglich ist im Prinzip alles. Hätten sich beide zeitlich überschnitten, wären sie verbunden worden. An sich ist es nicht mal so unüblich, dass binnen kürzester Zeit mehrere (Fremd-)Anträge eingehen und der Schuldner dann noch Eigenantrag stellt.
Vielleicht hat er auch den Kostenvorschuss aufgetrieben und das im 1. Verfahren nicht rechtzeitig geschafft (irgendwann muss das Gericht ja mal entscheiden).
Möglich ist im Prinzip alles. Hätten sich beide zeitlich überschnitten, wären sie verbunden worden. An sich ist es nicht mal so unüblich, dass binnen kürzester Zeit mehrere (Fremd-)Anträge eingehen und der Schuldner dann noch Eigenantrag stellt.
Gut, also muss ich das jetzt mal wieder unter "dumm gelaufen" verbuchen
Ich glaube, mit Inso werd ich mich nie anfreunden können
Ich glaube, mit Inso werd ich mich nie anfreunden können
- Refa-Aline
- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Registriert: 15.10.2009, 09:16
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Mangels Masse abgewiesen sagt doch schon alles. Wenn ein neues Verfahren eröffnet wird, denke ich, ist er unerwartet zu Geld gekommen und ein Gläubiger hat aufgrund des Wissens einen neuen Antrag gestellt.
Liebe Grüße