Lohnt sich das?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Goldlöckchen

#21

13.04.2011, 11:31

Habe ich auch nicht behauptet.

Und pampige GV´s interessieren die Vorgesetzten leider wenig. Da wird dann mit Streß etc. gegenargumentiert. Pampige GV´s erlebe ich fast täglich - und meist sind es die OGV`s, die ihre Schäfchen wohl schon im Trockenen haben.
Sam29

#22

13.04.2011, 12:44

Nun, der "Vorgesetzte" ist der Direktor des Amtsgericht und der kann den pampigen GV auch für solch ein Fehlverhalten rügen. Er kann den GV sogar ermahnen seine Geschäfte entsprechend auszuführen. Da liegst Du falsch, wenn Du der Meinung bist, es interessiert ihn nicht. Wo ist da der Glaube ans Recht? Es reicht doch schon aus, wenn der GV zur Stg. herangezogen wird, die muss er auf solch eine Beschwerde hin nämlich abgeben. Das Denken, mach ich nicht, bringt eh nichts, schlägt hier fehl.
Unabhängig von der Pampigkeit, hat er sich geweigert, die vorl. ZV auszubringen <- und das ist ein Grund zu rügen!
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Kirschblüte
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#23

13.04.2011, 12:50

Ich denke ich werde den GVZ jetzt nochmal anschreiben und ihn auffordern sich zu erklären. Tut er dies nicht reichen wir dann doch die Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Man nervt mich das alles. Kostet wieder ein Haufen Zeit und in ein paar Wochen wandert mein Schuldner in den Bau.... achja bestimmt hat er mittlerweile bereits alles abgetreten oder sicherungsübereignet... und dann ist die Frage, lohnt es sich anzufechten. Wahrscheinlich landet die Akte schlussendlich im Keller mit dem Vermerk: Dumm gelaufen. Sowas ärgert mich halt daran.
Sam29

#24

13.04.2011, 13:11

Im Bau gibts auch Geld <- ist auch pfändbar.
Goldlöckchen

#25

13.04.2011, 13:12

Der Vorgesetzte schimpft den bösen GV und beim nächsten Mal ist der GV viel netter. Ne, alles klar.
Yuliane
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#26

13.04.2011, 14:24

Moin,

ein Vorschuß zu nehmen, ist hier zumindest üblich.

Ich würde Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen, ob dieser bereit ist, die zusätzlichen Kosten zu tragen.

Der Schuldner jedenfalls kommt mit dem Kuckuck auf seinem Schmuck unter Druck und vielleicht will er den doch lieber behalten und zahlt????? Wissen kann man das nicht und nach meiner Einschätzung lohnt es sich halt doch schonmal.

LG
Yuliane
Manuela1
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#27

13.04.2011, 19:12

Die Sache mit dem Vorschuss ist ja die eine. Aber wenn mir ein Gerichtsvollzieher sagt, er stelle keine vorläufigen Zahlungsverbote zu; mit solchen Mitteln würde er nicht arbeiten, also da hört sich doch alles auf ... oder hat sich in meinen 2 Jahren Babypause etwas so Grundlegendes geändert, dass der GV nicht mehr meinen Auftrag bearbeitet, sondern sich aussucht was er tut? Der Gläubiger ist doch wohl noch immer Herr des Verfahrens, oder nicht? Da wär ich aber auch am Überlegen, ob ich da nicht Dienstaufsichtsbeschwerde einlege ...
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