Lohnt sich das?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
d771072
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 30.05.2008, 09:39
Beruf: Gerichtsvollzieher

#11

13.04.2011, 10:36

Das weiß ich nicht. Und sie auch nicht. Dafür hat sie den Betrag ja auch mit einem Fragezeichen versehen.
Und wenn man mit einer Entscheidung des GV nicht einverstanden ist, ist das richtige Rechtsmittel eine Erinnerung nach § 766 ZPO. Und nicht die Dienstaufsichtsbeschwerde.
Goldlöckchen

#12

13.04.2011, 10:40

Hast Du Dir den Beitrag überhaupt durchgelesen? Deine Antworten passen null auf die Fragen.
Benutzeravatar
Kirschblüte
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 394
Registriert: 19.11.2007, 13:33
Beruf: Rechtsfachwirt

#13

13.04.2011, 10:50

Aber mal davon abgeshen, dass der Kostenvorschuss zu hoch ist.

Wenn der GVZ eine Zwangsvollstreckungsauftrag hat, kann er das Zeug doch nicht einfach da liegen lassen und uns die Unterlagen zurückschicken. Er muss es doch gleich ohne Vorschuss pfänden, wenn er es sieht oder nicht?

Wir haben eine Forderung von ein paar tausend Euro und sind über jede paar 100 Euro froh.
Goldlöckchen

#14

13.04.2011, 10:55

Vielleicht hat er den Schmuck nicht gepfändet, weil er der Ansicht ist, dass der Ersteigerungserlös gerade mal alle Kosten deckt. Aber das ist reine Spekulation. Sam hat ja schon aufgedröselt, welche Kosten neben den Schätzkosten anfallen. Ich weiß jetzt nicht, was z.B. ein Auktionshaus für die Versteigerung nimmt.
Sam29

#15

13.04.2011, 10:57

Wenn mir der Gerichtsvollzieher pampig kommt, macht es schon Sinn, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu erheben. Denn gerade wenn die TS nochmals bei ihm Anfragen sollte, wird er sicherlich noch pampiger reagieren, ich unterstelle es jetzt mal als wahr, denn wieso soll die TS irgendwelche Behauptungen tätigen.
Auch eine Indiz für sein Fehlverhalten ist, dass er mitteilt, dass ja ein neuer Auftrag erteilt werden kann und gleichzeitig einen Vorschuss fordert. Wieso sollen hier wieder Kosten produziert werden, wenn der GV bereits vor Ort gewesen ist? Damit er dort wieder auftaucht und den Schmuck dann in Gewahrsam nimmt?
d771072
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 30.05.2008, 09:39
Beruf: Gerichtsvollzieher

#16

13.04.2011, 11:00

Ich les mir die Antworten schon durch. Nur ein paar grundsätzliche Sachen sind manchmal hilfreich.
d771072
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 30.05.2008, 09:39
Beruf: Gerichtsvollzieher

#17

13.04.2011, 11:07

Ich les mir die Antworten schon durch. Nur ein paar grundsätzliche Sachen sind manchmal hilfreich.
Goldlöckchen

#18

13.04.2011, 11:11

Dass er den Schmuck nicht gepfändet hat, kannst Du ihm nicht als Fehlverhalten auslegen. Er hat entschieden, dass es nicht rentabel ist, den Schmuck zu pfänden, schätzen und versteigern zu lassen. Wenn der Gläubiger anderer Meinung ist, muss dieser wohl in den sauren Apfel beißen und einen Vorschuß zahlen. Es gibt zwei Möglichkeiten, weshalb der GV einen Vorschuß möchte: entweder, weil er hofft, dass dem Gläubiger der Vorschuß zu hoch ist und es sein lässt, oder, dass er nicht in Vorleistung (Sachverständige, Auktionshaus etc.) gehen muss.
Benutzeravatar
Kirschblüte
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 394
Registriert: 19.11.2007, 13:33
Beruf: Rechtsfachwirt

#19

13.04.2011, 11:19

Ok, vielen Dank für Deine Hilfe.

Dann werd ich mir jetzt erstmal den Vorschuss erklären lassen und dann mal sehen, was es bringt.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde behalt ich mir mal vor. Wir hatten ihn auch beaufragt ein vorl. Zahlungsverbot zuzustellen, sofern er von pfändbarem Vermögen erfährt. Durch die Vollstreckung sind 5 DS rausgekommen und er hat keinem eines zugestellt. Begründung: Mit solchen Mitteln arbeitet er nicht, wenn wir sowas machen wollen, dann sollen wir das selber tun :shock:
Sam29

#20

13.04.2011, 11:28

Ich habe nicht gesagt, dass ich die Nichtpfändung des Schmuckes als Fehlverhalten deklariere, sondern seine pampige Art mit Anfragen des Gläubigers umzugehen! Ein weiteres Indiz für ein Fehlverhalten ist dann noch, usw. wie oben geschrieben

Wie man auch dem letzten Therad entnehmen kann, wird der GV immer pampiger, also sorry Leute, auch als freies Organ der Rechtspflege, hat alles seine GRENZEN, den mit diesem Verhalten, weigert er sich den Aufttrag auszuführen.
Zuletzt geändert von Sam29 am 13.04.2011, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
Antworten