Zustellung v. Anwalt zu Anwalt - Brauche ich das Original-EB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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hefalumpine
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#1

13.04.2011, 08:46

Hallo,

ich habe einen Vergleich mit Vollstreckungsklausel der Gegenseite von Anwalt zu Anwalt zugestellt. Der Anwalt hat das EB jetzt per Fax zurückgeschickt. Reicht die Faxbestätigung aus für die Zwangsvollstreckung, oder benötige ich das Original?

Vielen Dank

V.G.
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tweetyS
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#2

13.04.2011, 10:08

Wir hatten das EB auch schon nur als Fax. Bei ZV hatte niemand etwas dagegen gesagt - soweit ich mich erinnern kann.
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#3

13.04.2011, 10:17

Wir hatten es neulich auch nur per Fax. Meine Kollegin hatte nachgelesen, dass das ausreicht.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
Goldlöckchen

#4

13.04.2011, 10:19

Zöller, § 195, RdNr. 13
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#5

13.04.2011, 10:24

Super, danke Euch
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