Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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A.J.
- Forenfachkraft
- Beiträge: 172
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#1
31.03.2011, 20:35
HILFE
Also wir haben ein e Ausfertigung eines Versäumnisurteiles erhalten, dieses ist vorläufig vollstreckbar.
1. Gibt es eine Frist die ich einhalten muss um eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen zu können. 2 Wochen ?
2. Muss ich diese vollstreckbare Ausfertigung beim Gericht beantragen ?
3. Und was muss ich denn dann machen. Wie bekomme ich denn das mit der Zustellung hin. Muss ich das mir dann übersandte und für vollstreckbar erklärte Versäumnisurteil sodann per GV an den Gegner zustellen lassen?
4. Dann fehlt aber auch der Zustellvermerk von unserer Seite, oder ? Ich habe wirklich keine Ahnung sorry ?
Viele liebe Grüße A.J.
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Bino
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- Registriert: 06.08.2007, 22:20
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#2
31.03.2011, 20:38
1. nein
2. ja
3. wird von Gericht zugestellt
4. hat sich durch 3. erledigt
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
hallo hallo halloooooo ![Bild](http://s18.rimg.info/ec13665a6b4f91d427d268cf55a78f32.gif)
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Jupp03/11
#3
31.03.2011, 20:53
Bino hat geschrieben:1. nein
2. ja
3. wird von Gericht zugestellt
4. hat sich durch 3. erledigt
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Antwort 1 und 2 hätte aus Westfalen sein können, 3 auch, bei 4 s.3
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)