EMA: Auskunftssperre und "blöde" Antwort :-(

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
OKK13401
Foreno-Inventar
Beiträge: 2734
Registriert: 19.01.2010, 16:09
Beruf: Verwaltungsbeamter
Software: Andere
Wohnort: Oberbayern

#21

29.03.2011, 12:20

Zaubermaus007 hat geschrieben:Als Beamter wird er keinen Vertrag haben
Aber zumindest eine Ernennungsurkunde
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#22

29.03.2011, 12:31

OKK13401 hat geschrieben:
Zaubermaus007 hat geschrieben:Als Beamter wird er keinen Vertrag haben
Aber zumindest eine Ernennungsurkunde
Oder einen Dienstausweis. :roll:
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Zaubermaus007
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 566
Registriert: 19.05.2009, 08:47
Beruf: Justizobersekretärin
Wohnort: Hinterm Aktenberg

#23

29.03.2011, 12:47

Aber ich hab keinen Dienstausweis. Meine Ernennungsurkunde besagt ja nun auch nicht wirklich, dass für mich eine "Gefahr" besteht... Ist ja auch egal, muss ja jeder selbst sehen, wie er bei Bedarf seinen Antrag stellt und begründet. Das EMA hat bei mir und bei unseren Polizisten eine Bescheinigung vom Arbeitgeber gefordert, was ja auch kein Problem sein sollte.
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#24

29.03.2011, 12:55

Zaubermaus007 hat geschrieben:Das EMA hat bei mir und bei unseren Polizisten eine Bescheinigung vom Arbeitgeber gefordert, was ja auch kein Problem sein sollte.
*seufz* Ja - bei Dir wegen Deines Berufes und bei Polizeibeamten auch; da dient, wie ich weiter oben schrieb, die Bescheinigung zur Glaubhaftmachung. Das kannst Du aber nicht 1:1 auf alle anderen übertragen, die die Auskunftssperre beantragen, in den weitaus meisten Fällen hat die Beantragung halt nix mit dem Beruf zu tun. Und der Gründe, warum jemand die Sperre beantragt, sind viele möglich.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
juni
Forenfachkraft
Beiträge: 160
Registriert: 21.09.2007, 20:37

#25

29.03.2011, 21:30

Wir hatten auch mal einen Schuldner mit Auskunftssperre.

Fragt beim Einwohnermeldeamt an, zu welchem Datum die Sperre abläuft, und schickt eure Anfrage so weg, dass sie eben knapp nach Ablauf der Sperre dort vorliegt. Wenn ihr Glück habt, erwischt Ihr eine Lücke zwischen der derzeitigen und einer künftigen Sperre.

Hat bei uns geklappt.....allerdings war er schon wieder weg, bis der GV hinkam.
tiko73

#26

29.03.2011, 22:01

Danke, das ist auch noch ein guter Tipp :thx
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#27

30.03.2011, 06:27

Habt ihr auch solche Erfahrungen?
Was habt ihr gemacht?
Kann man überhaupt was machen? Macht das Sinn?
Ja! Den Amtsleiter direkt anschreiben!
Klar, das erschwert die Sache natürlich, weil ihr keine Auskunft wegen der Forderung bekommt.
Das ist Quatsch!

Es gibt wegen einer berechtigten Forderungsbeitreibung keine Schutzwürdigkeit wegen Sperre im Melderegister. Wo kommen wir denn da hin, wie Kasi auch schon geschrieben hat.

Den Amtsleiter anschreiben und Sachverhalt schildern, gleichzeitg versichern, daß die Auskunft lediglich zur Forderungsbeitreibung verwendet wird.

Guck mal in das Meldegesetz des zuständigen Landes. Für NRW gilt:


§ 34 Meldegesetz NRW:

(6) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. Eine Melderegisterauskunft ist in diesen Fällen unzulässig, es sei denn, dass nach Anhörung des Betroffenen eine Gefahr im Sinne des Satzes 1 ausgeschlossen werden kann. Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragsstellung folgenden Kalenderjahres; sie kann auf Antrag verlängert werden.

Von einer Forderungsbeitreibung geht keine Gefahr für Leib und Leben aus, wie will der Schuldner das nachweisen.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#28

30.03.2011, 07:12

Wir hatten einen solchen Fall bislang einmal.
Ich habe den uns vorliegenden Titel gegen den Schuldner an den Amtsleiter der zuständigen Behörde geschickt und auf den von JSanny zitierten § verwiesen. Trotzdem wolllte man uns die Auskunft nicht erteilen. Wir haben dann vor dem Verwaltungsgericht geklagt und haben letztlich unsere EMA bekommen.
humpi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 32
Registriert: 05.02.2009, 13:08
Software: Advoware

#29

30.03.2011, 07:17

In einem ähnlichen Fall, in dem überhaupt kein Argument zog, habe ich dann mit der Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes telefoniert und vorgeschlagen, dass ich ihr einen Brief für den Schuldner nebst Freiumschlag zum adressieren zusende. Sie ist darauf eingegangen, hat den Umschlag adressiert und an den Schuldner geschickt, der sich dann auch tatsächlich bei uns telefonisch gemeldet und Ratenzahlung vereinbart hat. Anschrift habe ich bis heute nicht, aber die Forderung wird Mitte des Jahres getilgt sein.
War natürlich ein Glücksfall, aber versuchen könnte man es :?
Benutzeravatar
Rhian
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 22.03.2011, 16:28
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#30

30.03.2011, 07:17

JSanny hat geschrieben:
Klar, das erschwert die Sache natürlich, weil ihr keine Auskunft wegen der Forderung bekommt.
Das ist Quatsch!

Es gibt wegen einer berechtigten Forderungsbeitreibung keine Schutzwürdigkeit wegen Sperre im Melderegister. Wo kommen wir denn da hin, wie Kasi auch schon geschrieben hat.
Deswegen schrieb ich ja, dass eine "normale" Auskunftsanfragen hier nicht ausreicht, sondern dass man mit einem nochmaligen Schreiben ausdrücklich darauf hinweisen muss, dass es hier um eine zivilrechtliche Forderung geht, die ganz sicher nichts mit den privaten Problemen (derentwegen die Sperre eingetragen wurde) zu tun hat. Wenn man jedoch einfach das normale Anschreiben aus dem PC benutzt, mit dem man sonst eine übliche EMA-Anfrage macht, kommt man hier selbstredend nicht weiter. Ich habe nirgends geschrieben, dass es für Forderungsbeitreibung ein schutzwürdiges Interesse gäbe, sondern lediglich erklärt, wofür die Sperre üblicherweise eingetragen wird, da die Threadstarterin dies offensichtlich nicht wusste und deswegen die Antwort für eine "blöde Antwort" hielt.

Es ist auf keinen Fall ""Quatsch", dass sie hier mit einer normalen Auskunftsanfrage nicht weiterkommt, das hat sich ja bestätigt: Die gewünschte Auskunft bekam sie nicht.
"Den guten Lotsen erkennt man an der ruhigen Hand und nicht an der lautesten Stimme." (H.-D. Genscher)
Antworten