ZVA bei GmbH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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renofix
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#1

12.07.2007, 22:21

Hallo,

wir haben eine GmbH als Schuldnerin.
Leider keine Bankverbindung oder ähnliches.

Wenn ich einen Kombi-ZVA mache, gibt der GF die e. V. für die GmbH ab?

Danke!
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Schön, dass es Foreno gibt!
Mausilein30

#2

12.07.2007, 22:36

Der Geschäftsführer leistet die eV für die GmbH
StineP

#3

13.07.2007, 08:42

Eben...

Hast du die GmbH mal gegoogelt oder hat euer Mandant vielleicht einen Briefkopf der GmbH?? Da steht das nämlich ziemlich oft drauf!
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charly03
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#4

13.07.2007, 08:46

Voraussetzung für eV ist - soweit ich mich erinnern kann, ist schon etwas länger her, dass ich das mal hatte -, dass, wenn bei GmbH fruchtlos vollstreckt wurde, bei GF noch privat Vollstreckungsversuch stattfindet. Und da würde sich dann eV anschließen, falls ZV fruchtlos verläuft.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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renofix
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#5

13.07.2007, 09:55

Vielen Dank, da werd ich nochmal nachlesen.

Habe leider im Büro gar keine Zeit dafür, bin die einzige RENO, 10 Wochenstunden und zwei Anwälte und die Akten stapeln sich......
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Gast

#6

13.07.2007, 10:11

"Voraussetzung für eV ist - soweit ich mich erinnern kann, ist schon etwas länger her, dass ich das mal hatte -, dass, wenn bei GmbH fruchtlos vollstreckt wurde, bei GF noch privat Vollstreckungsversuch stattfindet. Und da würde sich dann eV anschließen, falls ZV fruchtlos verläuft."

Ne das ist nur bei Einzelkaufleuten so. Bei einer GmbH gibt der GF einfach nach fruchtloser ZV die eV ab. Und der GF muss ja eh bekannt sein, muss ja im MB aufgeführt werden :wink:
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charly03
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#7

13.07.2007, 10:29

Echt? Oh, da hab ich mich wohl ziemlich kräftig vertan. Wie gesagt, so einen Fall hatte ich schon länger nicht mehr. Dann muss ich mich wohl für die Verwirrung entschuldigen...
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Gast

#8

13.07.2007, 10:33

kein Ding, kann ja jedem mal passieren....
Manu_75

#9

13.07.2007, 12:25

Nein, beim GF muß kein Vollstreckungsversuch stattfinden. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet ja nicht mit seinem Privatvermögen. Also ein ganz normaler Kombiauftrag...
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wifey
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#10

13.07.2007, 21:54

Muss der GF jetzt eigentlich namentlich im MB-Antrag erwähnt werden? Wir hatten hier doch mal irgendwann die Diskussion, dass er das nicht muss - oder? (Find's aber auch irgendwie nicht wieder :oops:)
Viele Grüße

ich
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