Räumung bei nicht gezahlten Verfahrenskosten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kathi71
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#1

25.03.2011, 12:18

Hallo zusammen,

da ich schon lange viel in diesem Forum stöbere, habe ich selbst jetzt auch mal eine Frage:

Ich habe ein Räumungsurteil + KFB.
Die geltend gemachten Mietrückstände wurden zwischenzeitlich durch das JobCenter auszugeglichen, nicht aber die entstandenen Verfahrenskosten.

Könnte ich nun trotzdem aus dem Räumungsurteil noch die Zwangsräumung veranlassen, da ja die Verfahrenskosten noch offen sind? Oder kann ich nur aus dem KFB die ZV betreiben, da der Räumungsanspruch ja eigentlich verwirkt ist?

Wäre schön, wenn Jemand eine Antwort hätte.

Grüße aus Berlin
Kathi
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Bino
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#2

25.03.2011, 18:10

Liegt möglicherweise eine Vereinbarung dahingehend vor, dass das JobCenter die Mietrückstände übernimmt und die Räumung dann nicht mehr betrieben wird?
Zunächst mal beim JobCenter anfragen, ob die auch die Kosten übernehmen.
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Kayusha
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#3

25.03.2011, 19:16

...wenn das Räumungsurteil rechtskräftig ist, dann hat er doch die Wohnung zu räumen, gezahlt hin oder her?!
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
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Bino
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#4

25.03.2011, 19:40

.wenn das Räumungsurteil rechtskräftig ist, dann hat er doch die Wohnung zu räumen, gezahlt hin oder her?!
Es werden aber oft Vereinbarungen dahingehend geschlossen, dass an der Räumung nicht festgehalten wird, wenn das JobCenter zahlt. Das sollte sie vorher überprüfen, bevor sie die Räumung betreibt.
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Jupp03/11

#5

25.03.2011, 20:12

Das sollte der Anwalt der Vermieterseite, im Ergebnis also die Themenstarterin wissen. Dann ergäbe nämlich dieser Beitrag keinen Sinn.
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NORTHERN DINO
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#6

26.03.2011, 10:56

Die hier genannte Vereinbarung scheint nicht unbedingt gängig zu sein. Ich habe sie bislang wenigstens noch nicht gesehen. Immerhin ist die Partei zur Räumung verurteilt und diese Verurteilung steht. Daran ändert eine nachträgliche Zahlung nix, es sei denn, es gibt in der Tat die besagte ominöse Regelung, was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann. In dem Stadium der Räumungsklage wollen die Vermieter regelmäßig den säumigen Mieter auf jeden Fall los werden. Alles andere wäre eine ebenso glückliche wie seltene Ausnahme. Deshalb habe ich auch gerade letzte Woche erst einen Antrag nach § 765a ZPO abgelehnt.
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#7

26.03.2011, 11:11

Also einige unserer Mandanten (keine privaten Vermieter) sind überaus glücklich, wenn das Amt die rückständigen Mieten zahlt und auch einen Anteil der laufenden Miete. Denen geht es überwiegend darum, dass die Wohnung vermietet ist und die Miete gezahlt wird. Und wenn das Amt die Miete weiter zahlt, sind die regelmäßigen Zahlungen ja sicher und so lange bestehen die dann nicht auf die Räumung.
Das Problem ist allerdings in der Praxis, dass die Vermieter das auch gerne ohne ihren RA vereinbaren und wir nichts davon wissen, wenn wir die Räumung einleiten. Deswegen hatte ich das angesprochen, da nachzuhaken/nachzugucken. Das ist leider bei uns keine Seltenheit gewesen. Jetzt sind wir aber schlauer.
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#8

26.03.2011, 19:41

Wenn es euren Vermietern nur um die Einnahmen geht, dann haben die Schuldner ja Glück. Bei uns ist es so, dass nach den aufgelaufenen Rückständen es auf die Zahlung durch das Amt nicht mehr ankommt, sondern die Schuldner, die nur Ärger und Mehrarbeit machen, im Hinblick auf weiteres Theater auf jeden Fall mit keinerlei Entgegenkommen mehr zu rechnen haben, was man auch nachvollziehen kann.
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#9

26.03.2011, 19:45

Ist nur blöd, wenn das Wohnungsamt der Stadt dann eine Einweisung genau in diese Wohnung veranlaßt, weil sie keine andere Unterbringungsmöglichkeit hat, das ist das, was bei einer meiner Sachen im Moment im Raum steht. Übernächste Woche ist Räumung und dann sehen wir mal :roll:
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Jupp03/11

#10

26.03.2011, 20:39

Gott sei Dank gibt es diese Wohnungsknappheit seit geraumer Zeit nicht mehr. so dass dieses nicht mehr ziehen dürfte.

Im übrigen nochmals:
Ich gehe aufgrund des Alters der Themenstarterin davon aus, dass diese -ich wiederhole mich aufgrund ihrer Erfahrung- vorab mit dem Mdt. Kontakt aufgenommen hat.
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