Taschenpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
AnFi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 335
Registriert: 14.07.2008, 08:25
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Wohnort: Frankfurt

#1

22.03.2011, 10:28

Hi Mädels,

ich such mich grad dumm und dämlich nach nem Muster für Taschenpfändung.

Schuldner erscheint morgen bei einem Gerichtstermin und ich muss super schnell eine Taschenpfändung in die Wege leiten. Könnt ihr mir helfen? Wie soll ich den Antrag formulieren?

Danke schönmal
Liebe Grüße
AnFi
renoHL
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 27.05.2010, 14:15
Beruf: RA- u. Notargehilfin
Software: Advoware

#2

22.03.2011, 10:54

Hallo AnFi,
Es gab mal einen "Vollstreckungstip" im IWW Verlag unter "ZV effektiv" Heft 8/07, leider haben wir das Heft in meiner neue Kanzlei nicht. Vielleicht kann Dir den Artikel jemand besorgen. Ob da ein Muster bei ist weiß ich aber nicht mehr :oops:
Vielleicht funktioniert der Link. Sonst http://www.IWW.de" target="blank dann oben auf RAe - ZV Eff. - ZV Tipps - ZV an ungewöhnl Orten.

http://www.iww.de/index.cfm?pid=1368&pk" target="blank ... opv=109826

LG
Benutzeravatar
AnFi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 335
Registriert: 14.07.2008, 08:25
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Wohnort: Frankfurt

#3

22.03.2011, 10:57

Hm danke...

ich hab mir mal zwischenzeitlich selbst was gebastelt:

I.d.ZV.Sache

...

teilen wir mit, dass der Schuldner in der Strafsache xy wg. § 240 Abs. 1 StGB als Zeuge beim morgigen Termin vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main geladen ist.

Sie werden hiermit beauftragt, die Ansprüche der Gläubigerin aus dem Urteil des LG Frankfurt am Main vom 09.03.2006, Az.: xy, von dem Schuldner

durch Taschenpfändung
beim Termin vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main am 23.03.2011, xy Uhr,
Saal xy, Stock xy, Gebäude xy,


einzuziehen.

Forderungsaufstellung

pipapo
Liebe Grüße
AnFi
Goldlöckchen

#4

22.03.2011, 11:17

Also in Heft 8/2007 hab ich nichts gefunden...
Benutzeravatar
AnFi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 335
Registriert: 14.07.2008, 08:25
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Wohnort: Frankfurt

#5

22.03.2011, 11:21

Hm.... narf...

der Schluss ist ja fies... ich kann ja schlecht schreiben: Geleistete Zahlungen überweisen Sie bitte auf unser Kanzleikonto...blabla

Hab stattdessen:

Gepfändete Geldbeträge überweisen Sie bitte unter Angabe unseres Aktenzeichens Nr. 60259/2006 auf unser Konto bei der Commerzbank, BLZ xy, Konto xy. Eventuell gepfändete Gegenstände übermitteln Sie bitte an den Prozessbevollmächtigten der Gläubigerin unter der im Briefkopf ersichtlichen Geschäftsadresse.
Liebe Grüße
AnFi
Antworten