Schuldner hat Antrag auf Betreuung gestellt, ZV möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schmitzhl
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#1

17.03.2011, 12:31

Hallo!

Ich hab da ein Problem. Und zwar haben wir ganz normal einen Vollstreckungstitel gegen den Mandanten erwirkt. Nun haben wir im April 2010 einen Vollstreckungsauftrag rausgegeben. Da nichts zu holen war, wurde Termin zur Abgabe der EV festgelegt. Schuldner ist nicht erschienen. Haben dann im August 2010 Verhaftungsauftrag herausgegeben. Der kam wieder zurück mit dem Hinweis des GVZ, dass für den Schuldner in Kürze ein Betreuungsverfahren anhängig wird, da dieser zur Zeit nicht mehr geschäftsfähig ist.

Jetzt haben wir schon mehrfach bei dem zuständigen Gericht nachgefragt, ob ein Betreuer bestellt wurde. Jedes Mal kommt nur eine Antwort zurück, dass das Gesundheitsamt mit der Begutachtung beauftragt wurde, das Gutachten aber noch nicht da ist.

Wir warten also jetzt schon ein halbes Jahr darauf, dass ein Betreuer bestellt wird.

Jetzt meine Frage: Müssen wir wirklich warten, bis ein Betreuer bestellt wird, ober muss der GVZ unseren Auftrag vielleicht doch ausführen? Es kann ja nicht angehen, dass wir noch ewige Monate auf unser Honorar warten müssen, oder?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
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Jupp03/11

#2

17.03.2011, 16:24

kann es.

Ich würde Beschwerde androhen, wenn nach sechs Monaten keine Entscheidung über die Einrichtung einer Betreuung getroffen wurde. Ein längeres Zuwarten ist nicht vertretbar.
schmitzhl
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#3

21.03.2011, 15:22

Muss ich dann die Beschwerde beim GVZ oder beim zuständigen AG einreichen?

:thx schonmal für die Hilfe :D
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#4

21.03.2011, 16:27

Beim AG, denke ich.
Der GVZ hat doch mit der Betreuerbestellung nix zu tun.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
schmitzhl
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#5

21.03.2011, 16:47

und wie muss ich so eine beschwerde formulieren? hatte sowas echt noch nie :?
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ReLo
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#6

21.03.2011, 16:51

Hei!
Wenn der Schuldner zurzeit nicht mehr geschäftsfähig ist, dürfte es doch einen vorläufigen Betreuer geben, oder woher weiß der GVZ von der Geschäftsunfähigkeit? Habt ihr darüber Informationen? Ob eine Beschwerde wegen der bislang nicht erfolgten Betreuerbestellung etwas bringt bezweifle ich ein bisschen, da das leider nicht unüblich ist.
schmitzhl
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#7

21.03.2011, 16:53

nein, darüber habe ich keine info... ich denke, dass der schuldner das evtl. selber dem gvz mitgeteilt hat und er daraufhin die vollstreckung eingestellt hat. aber vielleicht kann ich ja den gvz da mal nachfragen? das zuständige ag hat jedenfalls keine mitteilung über einen vorläufigen betreuer uns gegenüber gemacht.
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