An die ZV-Experten: Zwangsversteigerung!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nell
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#1

12.07.2007, 07:41

Guten Morgen!

Im Büro steht nun erstmalig die Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens an. Vor Stellung des Antrags besteht nun die Frage, ob Gerichts-/Verfahrenskosten vorgeleistet werden müssen und falls ja, wonach genau diese sich beziffern.

Mir ist klar, dass die Verfahrenskosten mit dem geringsten Gebot ausgeglichen werden müssen, aber bis dorthin dauerts ja ein Weilchen.

LG
Nell
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Katie
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#2

12.07.2007, 07:50

Hallo,
für die Anordnung der ZVerSt. entsteht eine Gerichtsgebühr von 50,00 €, Nr. 2210 GKG-KV, diese Gebühr wird auch immer gleich in Rechnung gestellt. für das Verfahren im Allgemeinen entsteht eine 0,5 Gebühr, Nr. 2211. Bei unseren Verfahren wurde die immer erst später, meist zusammen mit dem Vorschuß für den Sachverständigen (der haut immer rein ;-)) angefordert. Ist aber evtl. von Gericht zu Gericht verschieden.
Aber, so hast Du wenigstens schon mal einen Überblick :-)
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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Nell
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#3

12.07.2007, 08:06

Vielen Dank! Das bringt mich schonmal weiter.

Aber eine Frage hätt ich dazu noch:
Die endgültigen Verfahrenskosten liegen meines Wissens doch meist zwischen ca. 3.000,00 € und 5.000,00 €. Werden diese dann im Laufe des Verfahrens eingefordert (wenn das Wertgutachten vorliegt?), oder dann gleich mit dem geringsten Gebot eingezogen?
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Katie
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#4

12.07.2007, 08:24

Bei mir war es bisher so, daß das Gericht meist vor dem Versteigerungstermin nochmal eine Rechnung geschickt hat.
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