Ich habe eine Schuldnerin die in der geschlossenen Anstalt seit dem Jahr 2008 sitzt. Sie besitzt laut Angaben des Ehemanns ein eigenes Konto. Dort wird wohl monatlich das Ruhestandsgeld überwiesen.
Ist dieses pfändbar?
Ruhestandsgeld Pfändung
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Unter Ruhestandsgeld verstehe ich Rente oder Sozialleistungen? In beiden Fällen ist das genau so pfändbar wie anderes Einkommen, innerhalb der Grenzen des § 850c ZPO.
Oder du pfändest das Konto und die Schuldnerin - bzw. der Betreuer - müsste ggf. einen Kontenschutzantrag stellen...
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Grüße - sansibar
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