Hallo,
ich hätt mal ne Frage. Der Schulder hat im Vermögensverzeichnis 3 Lebensversicherungen angegeben, die ich dann pfänden sollte. Jetzt bekomme ich von der Versicherung per Drittschuldnererklärung die Mitteilung, dass die Versicherungen bereits 2006(!) erloschen seien und die Pfändung ins Leere geht.
Kann ich da jetzt irgendwas gegen den Schuldner machen? Strafanzeige wegen falscher EV (§156 StGB) zB? Immerhin habe ich die Pfändung umsonst gemacht wegen seiner falschen Angaben und es sind wieder unnötige Kosten entstanden. Die EV wurde im Juni 2010 abgegeben; er muss doch eigentlich gewusst haben, dass die Lebensversicherungen, die er angegeben hat, bereits seit Jahren erloschen sind.
Was meint ihr? Was kann ich tun?
Gruß
erfolglose Pfändung nach falscher Angabe in EV! Was tun?
- LuzZi
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Ist m. E. eine wissentlich falsch abgegebene EV. Sowas vergisst man nicht...
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- LuzZi
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Um wie viel geht es denn bei euch? Würde ihn noch einmal anschreiben und ihm (letztmalig) eine Ratenzahlung anbieten. Sollte er sich weigern, würdet ihr wg. der falschen eidesstattlichen Versicherung Strafanzeige erstatten. Oder so ähnlich ... Klingt ein bisschen nach Erpressung
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- Liesel
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Naja, Strafanzeige schön und gut. Aber davon bekommt man auch kein Geld.
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(UNHEILIG)
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Strafanzeige androhen kann gefährlich werden.
Ich würd' sie kurzerhand erstatten. Warum noch schonen?
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