Ich habe eine konkrete Frage: Der Gläubiger könnte aus einem Übererlös Zwangsversteigerung an einem Objekt, an welchem er nicht dinglich besichert ist, Geld erhalten. Der Schuldner wohnt in England. Wir haben zwischenzeitlich einen europäischen Zahlungsbefehl erwirkt und wollten nun die Pfändung des Auszahlungsanspruches veranlassen. Frage:
Ist das zuständige Amtsgericht bei dem die ZVG durchgeführt wurde Drittschuldner? Der Verteilungstermin für den Versteigerungserlös ist erst im April. Wer kann weiterhelfen? Es droht die Auszahlung des Übererlöses an den Schuldner, falls unsere Pfändung wegen falscher BEzeichnung etc. nicht greift. Danke für die Hilfe.....................
Pfänung Übererlös aus Zwangsversteigerung mittels euro Zahlg
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Hallo
also der Drittschuldner ist der Eigentümer und vorsorglich auch das Gericht.
Mach vorher auf jeden Fall eine Vorpfändung, damit alles gesichert ist
Du pfändest dann den Eigentümererlös, der dem Eigentümer durch Verzicht des Gläubigers auf das Recht Abteilung III Nummer .... entstanden ist.
Etwas anderes: Hast du dich evtl. mit dem vorrangigen dinglichen Gläubiger in Verbindung gesetzt, ob er evtl. seine komplette dingliche Forderung anmelden und den Übererlös an euch ausschütten würde? Das machen die auch oft. Dafür müsstet ihr aber auch im Grundbuch stehen ..
lg
also der Drittschuldner ist der Eigentümer und vorsorglich auch das Gericht.
Mach vorher auf jeden Fall eine Vorpfändung, damit alles gesichert ist
Du pfändest dann den Eigentümererlös, der dem Eigentümer durch Verzicht des Gläubigers auf das Recht Abteilung III Nummer .... entstanden ist.
Etwas anderes: Hast du dich evtl. mit dem vorrangigen dinglichen Gläubiger in Verbindung gesetzt, ob er evtl. seine komplette dingliche Forderung anmelden und den Übererlös an euch ausschütten würde? Das machen die auch oft. Dafür müsstet ihr aber auch im Grundbuch stehen ..
lg
Der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des Versteigerungserlöses ist ein drittschuldnerloses Recht, die Pfändung wird mit der Zustellung an den Schuldner wirksam, diese ist dem Gericht nachzuweisen.
Zuschlag schon erfolgt?
Zuschlag schon erfolgt?