Wieder mal eine Frage an die Experten:
Ich soll Rentenansprüche bei zwei Drittschuldnern pfänden. Verständigen sich diese automatisch wegen der Pfändungsfreigrenzen oder muss ich irgendwie tätig werden?
Pfändung von Rentenansprüchen von 2 Drittschuldnern
- butterflybabe
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Nein, jeder DS ermittelt bei seiner Rente entsprechend, ob entsprechend was über der Pfändungsfreigrenze liegt oder nicht. Sie verständigen sich nicht.
Du musst dann beim AG - Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Zusammenrechnung der beiden Renten stellen.
Du musst dann beim AG - Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Zusammenrechnung der beiden Renten stellen.
- Melanie
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@butterflybabe: Wie sieht soe in Antrag auf Zusammenrechnung aus? Wird der Antrag erst nach Ausbringung des PfüB gestellt?
Viele Grüße
Melanie :pcwink
Melanie :pcwink
- butterflybabe
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Den Antrag stellst du nach § 850 e Nr. 2 ZPO. Den Pfüb gegen die zwei DS wirst du ja sowieso in einem Antrag machen, dort kannst du gleich noch den Antrag auf Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen aufnehmen.
Haben wir so ähnlich schon mal diskutiert:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=7098
Dort auf der 2. Seite
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http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=7098
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