Du hast aber geschrieben: " Jeder Termin wurde bislang vom GVZ verschoben mit der Begründung: Wenn wir die eV abnehmen, fahren wir den Schuldner an die Wand und er geht ins Inso-Verfahren".Sandy hat geschrieben:Hm, aber den Verzögerungen hatten wir ja zunächst zugestimmt. Dann kann ich mich ja im Nachhinein nicht darüber beschweren.
Direktkontakt GVZ mit Gläubiger
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Hast Du denn einen ungefähren Schimmer, wo die Immobilien sind? Wenn ja würde ich die Leute unter der Adresse abtelefonieren und fragen, wer ihr Vermieter ist. Unterlagen vom GVZ zurück und Pfüb raus. Parallel dazu die Dienstaufsichtsbeschwerde. Geht ja wohl gar nicht, was der macht.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Guter Pnal Mrs Goalkeeper, danke, so machen wir das
Nach ein paar Tagen ist die Wut etwas verraucht und den Mandanten haben wir wieder im Griff. Der hatte nach dem Telefonat so angst gehabt weiterzuvollstrecken, weil da dann ganz schlimme Dinge passieren...hahaha
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Nach ein paar Tagen ist die Wut etwas verraucht und den Mandanten haben wir wieder im Griff. Der hatte nach dem Telefonat so angst gehabt weiterzuvollstrecken, weil da dann ganz schlimme Dinge passieren...hahaha
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Alternatividee für die Mieteinnahmen:
Wenn ihr einen Nachweis über das Eigentum des Schuldners habt, schreibt mal freundlich das zuständige Einwohnermeldeamt an. So, in der Art, wir haben hier einen Hauseigentümer als Schuldner und wollen vollstrecken, bitte teilen Sie uns die Namen der gemeldeten Personen unter folgenden Anschriften mit.
Die Gebühren könnten dann, je nach Größe des Hauses/der Häuser etwas größer werden, wird ja pro Person abgerechnet, aber auf dem Weg hab ich noch manchen Drittschuldner rausbekommen.
Und bei der Forderung würde ich eh nicht mehr lange zögern und noch an Rentenansprüche (je nach Alter) und Steuerrückzahlungen denken.
Bei solchen Typen kann ich ganz schön hartnäckig werden :twisted:
Wenn ihr einen Nachweis über das Eigentum des Schuldners habt, schreibt mal freundlich das zuständige Einwohnermeldeamt an. So, in der Art, wir haben hier einen Hauseigentümer als Schuldner und wollen vollstrecken, bitte teilen Sie uns die Namen der gemeldeten Personen unter folgenden Anschriften mit.
Die Gebühren könnten dann, je nach Größe des Hauses/der Häuser etwas größer werden, wird ja pro Person abgerechnet, aber auf dem Weg hab ich noch manchen Drittschuldner rausbekommen.
Und bei der Forderung würde ich eh nicht mehr lange zögern und noch an Rentenansprüche (je nach Alter) und Steuerrückzahlungen denken.
Bei solchen Typen kann ich ganz schön hartnäckig werden :twisted:
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich