Hallo,
hab mal eine Frage zur Pfändung:
Der Schuldner ist Subunternehmer von einer Firma. Bei dieser soll ich nun pfänden. Erst habe ich eine ganz normale Lohnpfändung gemacht, die nicht angenommen wurde, da der Schuldner ja keinen Lohn erhält. Jetzt habe ich eine Pfändung gemacht und den zu pfändenden Anspruch wie folgt angegeben: Alle Forderungen an die Firma Blablabla - Drittschuldner - "aus allen mit dem Schuldner bestehenden Verträgen". Nunmehr kam vom Gericht, dass der zu pfändende Anspruch genauer bezeichnet werden muss. Aber wie bezeichne ich das denn noch, dass das endlich mal durchgeht?
Pfändung Subunternehmen
- Loki
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... so oder so ähnlich würde ich sagen ...Liesel hat geschrieben:.. die angebliche Forderung auf Werklohn, Geschäftsbesorgungsvertrag, Dienstleistungsvertrag und sonstigen anderweitigen Verträgen sowie gegenwärtige und künftige Ansprüche gegen den Drittschuldner auf Auszahlung der jeweils angemessenen Vergütung.