Hallo ihr lieben Kollegen,
wir sind für unseren Insolvenzverwalter hier im Hause tätig.
Ich soll jetzt den Pkw des Schuldners pfänden (der sollte eigentlich eine Ausgleichszahlung leisten, damit er den Pkw behalten kann, hat er aber nicht getan, also will das Insolvenzgericht, dass wir das Auto pfänden). Nen Pfändungsauftrag hab ich zusammengebastelt, sieht auch gut aus. Frage ist jetzt hier wohl nur, ob wir uns aus der vorhandenen Masse überhaupt den GVZ "leisten können" oder besser PKH beantragen.
Hat einer einen groben Überblick darüber, was auf uns an GVZ-Kosten zukommt? Wie funktioniert das eigentlich praktisch, kriegen wir den Wagen vor die Tür gestellt oder verwertet der GVZ den gleich? Wichtig ist eigentlich nur die erste Frage mit den GVZ-Kosten, die zweite Frage ist nur für mich, um es zu verstehen
Gerichtsvollzieherkosten Pfändung Pkw
- Kichererbse
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1117
- Registriert: 16.11.2007, 11:47
- Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]
www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]
[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]
[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
Ich gehe mal davon aus, daß der Titel bereits zugestellt ist.
Die Pfändung selbst liegt bei 20 EUR. hinzukommen: Wegegeld (2,50 bis 10 EUR), Protokollkosten (2 EUR), Einschaffung 12,50 EUR Auslagenpauschale 6,50 EUR.
Hinzukommen Kosten für den Abtransport und die sichere Unterstellung des PKW bis zur Versteigerung (steht in Abhänginkeit vom Standort des PKW und der Entfernung zur Lagerhalle (min. 400 EUR ). Ggf. Bekanntmachung der Versteigerung in der Presse. Die Versteigerung selbst schlägt mit 40 EUR zu Buche.
Ich würde mal so mit 600 EUR an Kosten rechnen.
Die Pfändung selbst liegt bei 20 EUR. hinzukommen: Wegegeld (2,50 bis 10 EUR), Protokollkosten (2 EUR), Einschaffung 12,50 EUR Auslagenpauschale 6,50 EUR.
Hinzukommen Kosten für den Abtransport und die sichere Unterstellung des PKW bis zur Versteigerung (steht in Abhänginkeit vom Standort des PKW und der Entfernung zur Lagerhalle (min. 400 EUR ). Ggf. Bekanntmachung der Versteigerung in der Presse. Die Versteigerung selbst schlägt mit 40 EUR zu Buche.
Ich würde mal so mit 600 EUR an Kosten rechnen.
- Kichererbse
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1117
- Registriert: 16.11.2007, 11:47
- Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen
Nu wir pfänden aus dem Insolvenzverfahrenseröffnungsbeschluss, wir sind Insolvenzverwalter resp. einer der RA hier ist der InsoVerw. und wir vertreten den und pfänden das Fahrzeug. Wusste bislang gar nicht, dass das geht, geht aber offensichtlich
Vielen Dank, jetzt hab ich mal ne erste Hausnummer, versuche aber nebenher auch noch den betreffenden GVZ zu erreichen, vielleicht kann der aus seinem Erfahrungsschatz auch noch was berichten.
Vielen Dank Silvester!
Vielen Dank, jetzt hab ich mal ne erste Hausnummer, versuche aber nebenher auch noch den betreffenden GVZ zu erreichen, vielleicht kann der aus seinem Erfahrungsschatz auch noch was berichten.
Vielen Dank Silvester!
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]
www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]
[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]
[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]