Brauche bitte dringend Hilfe in einer Zwangsvollstreckungsangelegenheit:
Mdt wird gekündigt, er erhält letzte Gehaltsabrechnung mit drei Tagen Urlaubsabgeltung. Dann führen wir Arbeitsgerichtsrechstreit über nicht abgegoltenen Urlaub und Überstunden. Es wurde ein Vergleich geschlossen, wonach Mdt EUR 750,00 Urlaubsabgeltung brutto erhält. AG zahlt nach mehrmaldiger Aufforderung Teilbetrag. Wir erteilen ZVA. Der AG teilt dem GV mit, dass er von den EUR 750,00 (laut vollstreckbarem Urteil) die bereits mit der letzten Lohnabrechnung bezahlten 3 Urlaubstage abzieht und somit alles bezahlt ist.
GV vollstreckt nicht, sondern will Vorschuss von Mdt.
Wie kann ich dem GV klar machen, dass er die EUR 750,00 aus dem Urteil ohne Abzug der bereits bezahlten 3 Urlaubstage (die ja schon vor dem Rechtstreit ausbezahlt wurden und unserer Ansicht überhaupt nichts mit dem Vergleichsbetrag zu tun haben) vollstrecken soll?
Ich habe noch nie gehört, dass bei Vorliegen eines Urteils dann irgendwelche Altbestände verrechnet werden dürfen?
Oder liegen wir falsch (was wir nicht glauben) und der AG darf diese Urlaubstage vom Urteilsbetrag abziehen?
Was kann ich machen, damit GV den vollsten Vergleichsbetrag laut Urteils vollstreckt??
Bitte dringend um Hilfe!!!
ZV - GV vollstreckt nicht
- tweetyS
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Wie lautet denn der Vergleich? Steht dort, für welchen Zeitraum die Urlaubsabgeltung sein soll?
Schreibt der GV, wofür er den Vorschuss des Md. möchte (z. B. Durchsuchung?)
Schreibt der GV, wofür er den Vorschuss des Md. möchte (z. B. Durchsuchung?)
Im Vergleich steht:
Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläge zur Abgeltung noch nicht genommene Urlaubstagen aus den Jahen 2008 bis einschließlich 2010 EUR 750,00 brutto zu zahlen.
Auf der Lohnabrechnung für März 2010 steht nur Urlaubsabgeltung. Allerdings wurde durch den Beklagten im Rechtstreit angegeben, dass sich diese drei Tage auf die Urlaubsabgeltung für 2010 beziehen.
Der GV will den Kostenvorschuss zur Deckung der Kosten der ZV.
Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläge zur Abgeltung noch nicht genommene Urlaubstagen aus den Jahen 2008 bis einschließlich 2010 EUR 750,00 brutto zu zahlen.
Auf der Lohnabrechnung für März 2010 steht nur Urlaubsabgeltung. Allerdings wurde durch den Beklagten im Rechtstreit angegeben, dass sich diese drei Tage auf die Urlaubsabgeltung für 2010 beziehen.
Der GV will den Kostenvorschuss zur Deckung der Kosten der ZV.
- Soenny
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Ich finde die ganze Sache etwas merkwürdig. Was für einen Antrag habt ihr denn gestellt? Es ist nicht üblich, daß Kostenvorschuß für eine ZV genommen wird, es sei denn, der GVZ hat schlechte Erfahrungen gemacht und möchte erst seine Kosten gedeckt haben. Wie hoch ist der Kostenvorschuß?
Und der GVZ hat den Teil zu vollstrecken, der im Titel steht, es sei denn, der Gegner kann Zahlungen nachweisen, was er ja wohl nicht kann und Aufrechnung ist nicht, das würde ich dem GVZ mal schreiben oder einfach mal anrufen und versuchen die Sache im pers. Gespräch zu klären.
Und der GVZ hat den Teil zu vollstrecken, der im Titel steht, es sei denn, der Gegner kann Zahlungen nachweisen, was er ja wohl nicht kann und Aufrechnung ist nicht, das würde ich dem GVZ mal schreiben oder einfach mal anrufen und versuchen die Sache im pers. Gespräch zu klären.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Wir haben nur einen einfachen ZVA gestellt, da wir davon ausgingen, dass der Arbeitgeber zahlt. Es geht ja auch nur um ca. EUR 180,00.
Der Kostenvorschuss ist EUR 50,00. Aber der Schuldner sieht natürlich nicht ein, dass er was zahlen soll, da ja die Kosten der ehemalige Arbeitgeber zu tragen hat.
Im Titel stehen EUR 750,00 brutto.
Ich dachte auch, dass bei einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Urteils (oder Vergleichs) niemals eine Aufrechnung mit vorher bestehenden Angelegenheiten möglich ist. Liege ich da richtig??
Und eine Zahlung kann der Arbeitgeber nur für den Teilbetrag nachweisen. Er sagt aber, er hätte alles bezahlt, da er die schon mit der letzten Gehaltszahlung ausbezahlten 3 Urlaubstage anrechnet.
Also geht es einfach darum, dass der ehemalige Arbeitgeber sagt, er hat alles bezahlt, weil er anrechnet. Und wir sagen, es ist nicht alles bezahlt, weil er nicht anrechnen darf.
Wenn ich den GV jetzt anrufen und ihn dazu bringen würde, dass er den Restbetrag bezahlt, was hätte dann der ehemalige Arbeitgeber für Möglichkeiten, dem zu widersprechen. Oder kann er etwas gerichtlich machen?
Der Kostenvorschuss ist EUR 50,00. Aber der Schuldner sieht natürlich nicht ein, dass er was zahlen soll, da ja die Kosten der ehemalige Arbeitgeber zu tragen hat.
Im Titel stehen EUR 750,00 brutto.
Ich dachte auch, dass bei einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Urteils (oder Vergleichs) niemals eine Aufrechnung mit vorher bestehenden Angelegenheiten möglich ist. Liege ich da richtig??
Und eine Zahlung kann der Arbeitgeber nur für den Teilbetrag nachweisen. Er sagt aber, er hätte alles bezahlt, da er die schon mit der letzten Gehaltszahlung ausbezahlten 3 Urlaubstage anrechnet.
Also geht es einfach darum, dass der ehemalige Arbeitgeber sagt, er hat alles bezahlt, weil er anrechnet. Und wir sagen, es ist nicht alles bezahlt, weil er nicht anrechnen darf.
Wenn ich den GV jetzt anrufen und ihn dazu bringen würde, dass er den Restbetrag bezahlt, was hätte dann der ehemalige Arbeitgeber für Möglichkeiten, dem zu widersprechen. Oder kann er etwas gerichtlich machen?
- tweetyS
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Ruf doch dem GV einfach mal an und erläutere ihm die Sache. Ggf. schicke ihm ein Fax.
Zu Deiner weiteren Frage: Der Schuldner kann z. B. der Durchsuchung seiner Räumlichkeiten widersprechen.
Zu Deiner weiteren Frage: Der Schuldner kann z. B. der Durchsuchung seiner Räumlichkeiten widersprechen.