Kann ich die EV überprüfen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Strubbel
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#11

10.07.2007, 07:41

Das hat bei mir auch schon oft funktioniert. Kontenpfändungen sind oft recht effektiv.

Wenn dir die Angaben in der eV zu ungenau sind, könntest du z.B. eine Nachbesserung beantragen. Das zieht bei einigen auch ganz gut.

Ich hab auch einen Großmandanten für den ich Inkassoarbeiten erledige und kenne die Schuldner auch nicht. Da ist es nicht immer leicht an das Geld zu kommen, aber Hartnäckigkeit macht sich oft bezahlt.

Was auch eine gute Idee ist: Google den Schuldner mal, zum Teil kommen da interessante Dinge ans Licht. Ich hab z.B. mal bei einem angeblich arbeitslosen Schuldner rausgefunden, dass er eine Internetfirma hat :)
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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