Hallo,
hab n blödes Problem und komm einfach nich weiter...
Gilt der Kindesunterhalt, der vom Vater des Kindes gewährt wird, und das Kindergeld als Arbeitseinkommen i.S.d. § 850c ZPO? Erhöhen diese also das Arbeitseinkommen, so dass bei Überschreitung des Pfändungsfreibetrages der überschießende Teil gepfändet werden kann?
Das Problem ist, dass die Frau ein Einkommen knapp unter dem Pfändungsfreibetrag hat und der gewährte Kindesunterhalt und das Kindergeld dazu führen, dass die Grenze überschritten wird.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
LG
Pfändungsgrenze § 850c ZPO bei Kindergeld & Kindesunterhalt
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Hallo,
nein. du darfst das nicht zum Einkommen hinzurechnen. Das sind Gelder die dem Kind zustehen...
lg
nein. du darfst das nicht zum Einkommen hinzurechnen. Das sind Gelder die dem Kind zustehen...
lg
DAS ist m.E. nicht die richtige Begründung !Das sind Gelder die dem Kind zustehen...