Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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frischen79
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#1
18.02.2011, 12:34
Kann mir einer folgende Frage beantworten:
Ich habe einen VB der Gläubiger A+B aus dem ich gegen X vollstrecke. Der GV war schon da und hat eine Rate beigetrieben.
Jetzt ist hier ein Versehen passiert, und zwar gibt es aus einem vorangegangenen Rechtstreit des Gläubigers A gegen X einen KfB. Dahingehend ist Zahlung noch nicht erfolgt, so dass ich diesen jetzt gerne "hinterherschießen" würde.
Wat nu?
Neuer ZV-Auftrag oder einfach dem GV schicken nach dem Motto "bitte diesen Betrag auch noch"? Gebührentechnisch ergäbe sich bei Erhöhung der beizutreibenden Summe kein Gebührensprung.
Daaanke
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
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wifey
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#2
18.02.2011, 13:33
Meines Erachtens sind das 2 verschiedene Sachen:
A+B ./. X und A ./. X
Ich würde wahrscheinlich einen neuen ZV-Auftrag machen. So wäre es einfacher, etwaige Zahlungen auch zuzuordnen und verbuchen zu können.
Alternativ könntest Du ja mal den GV anrufen und fragen, ob es möglich wäre "nachzuschieben" und ob er dann bei einer etwaigen weiteren Ratenzahlung da auch "trennt".
Viele Grüße
ich
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Ballantines
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#3
18.02.2011, 13:48
Wenn zwischenzeitlich weitere ZV-Aufträge anderer Gläubiger beim Gerichtsvollzieher vorliegen, klappt es mit dem "nachschieben" nicht. Du solltest daher schnell handeln und einen weiteren Auftrag an den Gerichtsvollzieher schicken, wenn du diesen heute nicht mehr erreichst.
Morgens ist der Tag noch voller Hoffnung.
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frischen79
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#4
25.02.2011, 08:44
Morgen
Kleines Feedback:
Bester Tipp, den (O)GV einfach mal anzutingeln. Wie (fast) immer, war das Gespräch zudem sehr aufschlussreich und sehr nett.
Da kein weiterer Gläubiger zwischenzeitlich den GV beauftragt hat, konnten wir das ganz unbürokratisch machen: einfach Titel mit kleinem Anschreiben und *schuwpps, wird der Betrag nun mit vollstreckt.
Danke
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)