Hallo zusammen,
ich hab ein ungewöhnliches Problem:
Seit Juli 2010 haben wir Vollstreckung eines Vergleichs beantragt. Leider ist bisher nichts passiert, noch nicht einmal eine Sachstandsanzeige.
Ich habe mehrfach mit dem OGV telefoniert, er sicherte mir immer wieder zu sich zu kümmern und vor allem den Sachstand schriftlich festzuhalten.
Mittlerweile meldet sich der OGV auf Schriftsätze und Faxe garnicht mehr. Ihn telefonisch zu erreichen ist fast unmöglich.
Ich will hier nicht unnötig Ärger produzieren, aber so läuft das doch nicht. Was ist zu empfehlen, ich meine die Dienstaufsichtsbeschwerde gilt ja gemeinhin als form-, frist- und fruchtlos, soll ich hier eine Erinnerung nach 766 machen?
Gerichtsvollzieher vollstreckt nicht, was nun?
Ich mache in solchen Fällen eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten des Amtsgerichts. Funzt immer.
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Haha, den kenn ich ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Aber bislang bin ich auch noch auf keinen wirklich zündenden Einfall gekommen, wie man ihm Beine machen könnte. Auf Schreiben unsererseits reagiert er nicht, macht irgendwelche Sachen mit der Schuldnerin aus und dann taucht er wieder ab und ist nicht erreichbar.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Aber bislang bin ich auch noch auf keinen wirklich zündenden Einfall gekommen, wie man ihm Beine machen könnte. Auf Schreiben unsererseits reagiert er nicht, macht irgendwelche Sachen mit der Schuldnerin aus und dann taucht er wieder ab und ist nicht erreichbar.
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- Forenfachkraft
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- Registriert: 09.09.2009, 15:38
Es ist echt komisch. Am Telefon immer nett und kompetent. Nach dem Motto: Ja der Schuldner ist schwer zu kriegen, bin da in mehreren Sachen dran. Und jetzt kommt nichts mehr.
Also entweder ich mach die DAB oder haue gleich ne erinnerung nach 766 II raus. Ich mein, ich weiß, dass die überlastet sind, aber wir müssen ja auch rechtfertigung gegenüber dem mandanten abgeben. und mehr als nen halbes jahr ist lange genug.![Böse :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
Also entweder ich mach die DAB oder haue gleich ne erinnerung nach 766 II raus. Ich mein, ich weiß, dass die überlastet sind, aber wir müssen ja auch rechtfertigung gegenüber dem mandanten abgeben. und mehr als nen halbes jahr ist lange genug.
![Böse :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
Überlastung zieht bei mir nach so langer Zeit nicht mehr. Wenn der GV den Schuldner nie antrifft und Du einen Kombiauftrag erteilt hast, hätte er ja mal das EV-Verfahren einleiten können. Ich habe dafür absolut kein Verständnis.