Ablauf einer Berliner Räumung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Loki
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#11

21.02.2011, 14:22

:schieb Hat denn niemand sowas bisher gehabt? Sind eure Schuldner bei der Räumung etwa immer alle da oder räumt ihr nicht? Bitte helft mir! :heul
silvester
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#12

22.02.2011, 07:02

Die Berliner Räumung ist nur fordergründig billiger. Es ist im Zweifel günstiger über den GV zu räumen und ggf. an einzelnen Gegenständen das Vermieterpfandrecht auszuüben. Dazu muß man allerdings vor Ort sein.
Übt man an allen Gegenständen das Vermieterpfandrecht aus, so unterliegt alles dem Pfandrecht und die Frist aus 885 IV greift nicht. Will man die Verwertung, so muß man einen GV beauftragen und diesem eine komplette Liste mit den zu verwertenden Sachen geben nebst des Mindestgebotes für fede Sache.
Verlangt ein Vermieter die Versteigerung von dem Mieter zurückgelassener Sachen im Wege der Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher aufgrund seines Vermieterpfandrechts, weigert er sich aber, dem Gerichtsvollzieher gutachterlich geschätzte Verkaufspreise und Mindestpreise sowie den genauen Inhalt zweier Kisten mit "Lampen und vielen Kleinteilen" mitzuteilen, weil er meint, die Sachen seien geringwertig bis wertlos, macht der Vermieter tatsächlich kein Vermieterpfand-recht nach BGB § 559 geltend. Er schiebt das Vermieterpfandrecht vielmehr als formale Rechtsposition vor, um ohne Ge-richtsverfahren die Entfernung der Sachen zu erreichen. Dies ist rechtsmißbräuchlich.
Im Ergebnis verlangt der Vermieter vom Gerichtsvollzieher die Durchführung eines rein freiwilligen Verkaufs, den der Ge-richtsvollzieher sogar ohne Angabe von Gründen ablehnen darf.
OLG Frankfurt, 07.04.1998, 20 VA 8/97 DGVZ 1998, 121-122 (red. Leitsatz und Gründe); OLGR Frankfurt 1998, 234-236 (red. Leitsatz und Gründe); JurBüro 1998, 437-439 (Leitsatz und Gründe

Die Schuldner sind nicht immer anwesend.
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Loki
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#13

22.02.2011, 13:42

§ 885 IV greift nicht bei Vermieterpfandrecht an allen Sachen? :shock: Das habe ich anders gelernt, lasse mich aber gerne belehren. D. h. ja, ich brauche den Schuldner nicht auffordern die Sachen auszulösen und kann diese gleich durch einen GV verwerten lassen, richtig?
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